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Zweiter Band.
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Josefs II. Toleranzedikt. Aufhebung der Klöster.

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er ihre Befugnisse verstärkte; — er kannte jedoch dieMacht der Kirche und den Nimbus des obersten Pon-tifikats noch nicht. In diesen Bestrebungen lag derKeim des Todes von Anfang an.

Die wohlwollende Natur Josefs spricht sich vollaus in seinen Bemühungen, die möglichste religiöseDuldung überall in seinem Reiche zur Geltung zu bringen.

Schon in seinem ersten Herrscherjahre schaffte er diesogenannten Missionen zur Bekehrung der Protestantenab, und am 23. Oktober 1781 erschien Josefs II.

Toleranzedikt, welches den Lutheranern, Calvinistenund orientalischen Katholiken die Private — freilich nochnicht die öffentliche — Ausübung ihres Glaubens zu-sicherte. Die Akatholiken, unter denen damals in Öster-reich namentlich die Protestanten begriffen wurden, er-hielten nun Zutritt zu allen Stellen und Würden;indes blieben ihnen Türme, Glocken und ein Eingangvon der Straße zu ihrem Bethause noch verwehrt.

Trotzdem regte sich nun vielfach die Erinnerung daran,daß einst in Österreich die evangelische Lehre die vor-herrschende gewesen war, und dieselbe fand jetzt so merk-würdig starken Zuwachs, daß die Regierung Gegen-maßregeln traf. Dies war des „Josefinismus" zweitergroßer Fehler, mit dem er nichts Gutes bewirken konnte.

Fand nun Josef schon in diesem höchst bescheidenenMaße von Gerechtigkeit, welches er den österreichischenGlaubensgenossen der Bevölkerung von halb Deutschland, wie auch seines Königreiches Ungarn,gewährte, vielen Widerstand bei weltlichen Behörden und geistlichen Würdenträgern, so wardies in noch höherem Maße der Fall bei den Schritten, welche er zu Gunsten der Judenthat. Die Regierung selbst war ihnen durchaus abgeneigt; allein sie erhielten dennoch in jedemKronlande besondere, nicht überall gleichmäßige Zugeständnisse. Die am meisten verletzendender die Juden treffenden Vorschriften, die Zwangstaufe ihrer Kinder und das Tragen gelberLappen wurden abgeschafft; aber von staatsbürgerlicher Rechtsgleichheit blieben sie noch weitentfernt; auch die Familiennamen mußten sie annehmen, welche ihnen die Behörden gaben.Schlimmer noch erging es aber den christlichen Sektierern: den Hupten, Mennoniten, Deisten undanderen wurde jede Religionsübung abgeschlagen; die früher „Adamiten" genannten Deisten,welche in Böhmen und Mähren einen starken Anhang hatten, aber in dem Verdachte standen,daß ihr Kultus mit unzüchtigen Gebräuchen verbunden sei, ließ Josef nach Siebenbürgen führen.

Ihren Höhepunkt fanden die Reformen des Kaisers in den Gesetzen von 1782—1786,durch die von den 2163 Klöstern Österreichs mit 64890 Mönchen und Nonnen, von welchenviele am Rande des Verfalles oder Unterganges standen, nach und nach alle diejenigen auf-gehoben wurden, „die weder Schule hielten, noch Kranke pflegten." Ihren Insassen war freigestellt,in fortbestehende Klöster oder in die Weltgeistlichkeit überzutreten. Das Vermögen der imganzen eingezogenen 738 Klöster von zusammen über achtzehn Millionen Gulden, verwendeteder Staat für Kirche und Schule; aber es wurde gar viel davon verschleppt oder unterschlagen.

Um diesen religiösen Neuerungen Josefs Einhalt zu thun, reiste Papst Pius VI. schoneine Woche nach dem Erlasse des ersten Klostergesetzes (im Frühling 1782) nach Wien, wo ervom Volke ehrfurchtsvoll, vom Kaiser gastlich aufgenommen wurde und einen Monat langblieb. Er konnte sich hier mit Josef II. über manches verständigen, — nur nicht über dasHaoetum, den Bischofseid und die bischöfliche Gewalt in Ehesachen. Der Kaiser ging daherin der Aufhebung der Klöster weiter; die verschonten beschränkte er in Vermögen und Personal;die 642 Bruderschaften seiner Staaten löste er auf; auch schuf er eine neue, zweckmäßigere

„Toleranz."

Faksimile der Radierung von Daniel Chodowiecki.

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