476 Sechstes Buch. VIII. Die realen Wissenschaften und die soziale Frage.
über die Renaissance Italiens; Karl Biedermann behandelte „Deutschland im achtzehntenJahrhundert^. Johannes Scherr trat mit mehreren kulturhistorischen Werken in seiner freilichsehr flüchtigen Weise und mit seiner pessimistischen Auffassung der Vergangenheit hervor undbethätigte sich auch in der Litteraturgeschichte. Auf diesem Felde durcharbeitete Herm. Jul.Theod. Hettner das poetische Schaffen der Engländer, Franzosen und Deutschen während desachtzehnten und im Anfange des neunzehnten Jahrhunderts; die neueste Litteraturepoche behandelteHonegger. Moritz Carriere beleuchtete den Zusammenhang der Litteratur mit der Kunst undder idealen Kultur überhaupt in einem trefflichen, von dichterischem Hauche beseelten Werke.Kulturhistorische Spezialwerke erschienen in reicher Fülle. Großartige Sammelstätten erhielt dieKulturgeschichte seit neuester Zeit im Germanischen Museum zu Nürnberg, im römisch-germanischenMuseum zu Mainz, im bairischen Nationalmuseum zu München und in den reichen SammlungenBerlins.
Auf dem Gebiete des Rechts weckte der Wetteifer zwischen den Verfechtern des römischenund des deutschen Rechts die Teilnahme weiter Kreise. Beide Wissenszweige fanden seit demBeginne des Jahrhunderts in Deutschland eine vertiefte und umfassendere Pflege. Friedrich Karlvon Savigny (1779—1861) und Justns Thibaut(1772—1840) begründeten die neuere undgründlichere Darstellung des römischen Rechts. Es folgte ihnen eine lange Reihe von Gleich-strebenden, wie Vangerow, Wächter, Hugo, Puchta und Windscheid, unter denen Rudolf Jheringdurch die philosophische Begründung starrer, eiserner Rechtstheorien hervorragte. Das deutsche Rechtfand seinen ersten bedeutenderen Pfleger in Karl Friedrich Eichhorn, welchem Maurer, Albrecht,Gerber, Waitz, Roth und Sohm sowohl in sachlicher wie in geschichtlicher Beziehung folgten.
Diese Männer bildeten die historische Rcchtsschulc, die als solche einen wesentlichkonservativen Charakter tragen mußte. Ihr gegenüber erzeugte der Liberalismus, welcher ge-schichtlich nichts Besseres an die Stelle des Schlechten treten sah, die philosophisch-doktrinäreSchule, als deren Haupt Karl von Rotteck (1775—1840), badischer Parlamentarier undProfessor in Freiburg (S. 474), zu betrachten ist. Mit seinem Freunde Karl Theodor Welcker(1790—1869) bekämpfte er im „Staatslexikon" (1834), welches beide gemeinschaftlich Heraus-gaben, die Reaktion und focht für die Grundsätze vernünftigen Rechts und entschiedenen Fort-schritts, zu deren Durchführung er selbst den Aufstand als berechtigt erklärte. Beide betrachteteneine aus monarchischen, aristokratischen und demokratischen Elementen gemischte Regierungsformals die beste; doch wurden sie sogar in dem eine freisinnige Oase in Deutschland bildendenBaden gemaßregelt. Die konstitutionelle Monarchie dagegen verfochten Dahlmann und Waitz.Die absolutistische mit religiösem Beigeschmack Ancillon, Radowitz und Zachariä. Robert vonMohl, Rudolf Gneist und Kaspar Bluntschli lehrten das Völker- und Staatsrccht mehr kritisch,als nach vorgefaßten Meinungen. Das Strafrecht bearbeiteten Anselm von Fenerbach, Grolman,Mittermaier, Köstliu, Berner und Holtzendorff.
Von der Regsamkeit aus dem wissenschaftlichen Felde gänzlich abweichend ist in staatlich-praktischer Beziehung die Thätigkeit bezüglich des Rechts seit den Befreiungskämpfen ein halbes'Jahrhundert lang ziemlich unfruchtbar gewesen. Anders war es auf volkswirtschaftlichemGebiete. Das durch die Thaten der Reaktion nur allzu sehr gerechtfertigte Mißtrauen gegendie Regierungen äußerte sich jedoch, auch auf liberaler Seite, selbst dann, wenn dieselben einenFortschritt planten. Ein solcher ging aber während der Reaktionsherrschaft von Preußen aus,von dem Staate, welchen die Freunde politischer Weiterbildung am meisten haßten, weil daseinst bei der Erhebung des Volkes gegen die Fremdherrschaft gegebene Versprechen einer Ver-fassung von der Regierung nicht innegehalten worden war. Schon in den zwanziger Jahrenwurden von dort aus die ersten Schritte zu einer Deutschen Zolleinigung unternommen,welche Idee, freilich noch in unpraktischer Weise, der Nationalökonom Friedrich List und derbadische Minister N.ebenius als Schriftsteller verfochten. Es waren die Finanzminister Klewitzund Motz, der Generalsteuerdirektor Maaßen und der spätere Minister Eichhorn, welche dieersten Schritte zu jenem Ziele thaten, das ruhig und energisch, ohne Beachtung der ihm ent-gegenstehenden, kleinftaatlichen Zollverbände und des Widerstandes von feiten Österreichs, ver-folgt wurde, bis 1834 der Zollverein zu stände kam, der aber erst im Jahre 1851 dazu