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Exekutivgewalt, die nur eine untergeordnete und ihrer Naturnach aufhebbare Commission ist, wie alle Commissionen. DieJustiz ist nur die Anwendung des Gesetzes; deßhalb eben mußsie im Namen des Gesetzgebers, nicht aber im Namen desjenigenausgeübt werden, der nur das passive und blinde Werkzeug desGesetzes ist. Der König ist im eigentlichen Sinnedes Wortes Nichts weiter als der erste Huissieroder, wenn man ihn zu einer höheren Würde be-fördern will, der Generalcommandant der Huis-siers der legislativen Gewalt. Hat man jemals beieinem Volke die Gerechtigkeit im Namen des ersten Huisstersausgeübt? Wer will nicht einsehen, daß das Gesetz zwei Re-präsentanten bei einer Nation hat: die legislative Gewalt,die es berathet und beschließt — sie ist der edle und verstän-dige Theil — und die Exekutivgewalt, welche den animalischenBestandtheil bildet?
„Warum findet man in den Dekreten das für republi-kanische Ohren so übel klingende Wort: »Der König wirdgebeten,« als ob ersuchen nicht schon demüthig genug wäre?Die Nation spricht zu einem Individuum, 24 Millionen Menschenzu einem einzigen Manne, der Souverän zu einem Unterthanund diese Nation vergißt ihre Souveränetät, sie erniedrigtsich, um ihren Unterthan zu bitten. Es ist für den stillenBeobachter außerordentlich interessant, die Aufmerksamkeit derRepräsentanten, den Anstand und die Haltung der zwölf-hundert Könige, die Bewunderung, das Erstaunen, denAberglauben, die Unterwürfigkeit auf allen Gesichtern bei dergeringfügigsten Botschaft der Exekutivgewalt und während derVerlesung ihrer Schreiben zu gewahren. Wenn man alle diesePhysiognomien prüft, könnte man sich etwa in ein Vorzimmer,nicht aber in die Mitte des Congresses der französischen Re-publik, in jenen Senat versetzt glauben, der demCineas eine Versammlung von Königen zu sein dünkte.Sie haben die 25 Millionen durch Aufstehen und Sitzenbleibendekretirt und bei solchem Aufstehen und Sitzenbleiben fanden