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seiner Altersgenossen denkt; seine erhitzte Phantasie zeichnetihm die Annehmlichkeiten seiner öffentlichen Feste vor, die reineFreude seiner Eltern, ihre zärtlichen Umarmungen, die Beglück-wünschungen seiner Freunde und den allen seinen Mitbürgerngeleisteten feierlichen Eid für die Aufrechthaltung der Kon-stitution. Durch solche Einrichtungen wußten diealten Griechen, diese Meister in der Kunst, demVaterlande Liebe zu verschaffen, den Bürgern eineleidenschaftliche Anhänglichkeit für das Land, welches sie hattegeboren werden sehen, einzuflößen. So bildet sich, soverbreitet sich der öffentliche Sinn." *)

Demgemäß läßt die Revolution das athenienfische Gesetzin ihre Verfassung übergehen und decretirt: „Art. 109. AlleFranzosen sind Soldaten; sie werden alle in der Führung derWaffen geübt." y

Die Revolution, haben wir gesagt, sei der Krieg nachInnen und Außen. Sie will sich durch die Errichtung derNationalgarde eine Armee gegen die inneren Feinde, d. h. gegenJeden, der sie gefährdet und ihr zu widerstehen sucht, ver-schaffen. Was sie will, sagt sie unumwunden durch den MundRobespierre's, des Hauptbeförderers des Instituts der Natio-nalgarde.

Seine berüchtigte Rede vom 27. und 28. April 1791läßt sich in Folgendem zusammenfassen: „Die Nationalgardeist nicht errichtet, um die äußeren Fende abzuwehren, sondernsie ist da, um ein Gegengewicht gegen die von demStaatsoberhaupte abhängige Armee abzugebenund um dem Despotismus einen Wall entgegen-zusetzen. Folglich darf auch die Nationalgarde in keinemihrer Bestandtheile von der Exekutivgewalt abhängen. DerFürst und seine Agenten dürfen weder ihre Anführer ernennen,noch sie belohnen oder bestrafen können. Die National-garde ist das bewaffnete Volk. Das Volk ist die

1) Monit. v. 21. April 1791. — 2) Montt. ebendas.