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Gesammtheit der die Gesellschaft bildenden Individuen. OhneAusnahme muß es allen Bürgern verstattet werden, die Funk-tionen von Nationalgardisten zu erfüllen. Sind nicht alle aufgleiche Weise die Kinder des Vaterlandes? Wo sind die,welche Ihr für unfähig, die Waffen zu tragen, halten wollt?Die etwa vom Glücke nicht Begünstigten? Wo waren dennam Tage der Einnahme der Bastille die, welche eine Aus-schließung verlangten? Hätten fle jenen Tag gesehen, so würdensie einem ehrenwerthen Theile ihrer Mitbürger nicht einesolche Unbild zufügen."
Die Gedanken Robespierre's werden in Decrete verwan-delt; »ach dem Beispiele Athens sollen alle Franzosen vomachtzehnten bis zum vierzigsten Lebensjahre Bürger, Soldaten undbeauftragt sein, die Ordnung im Innern Attika's zu erhal-ten, die Nationalgarde soll von den Civilofficieren, diese selbstaber sollen von der legislativen Gewalt abhängen; die Na-tionalgarde soll den Vortritt vor der Nationalgensd'armerieund den Linientruppen haben, wenn sie gleichzeitig mit diesenDienst hat.
Hierauf gestattet die Revolution zum Andenken an dieSpartaner und weil sie das Alter ehre» will, daß sich in jedemBezirke eine Veteraueucompagnie bildet; dieselbe besteht ausalten Leute» von mehr als sechzig Jahren, welche wie dieAnderen gekleidet sind und sich nur durch einen Hut k InHenri IV. auszeichnen. Die Veteranen sollen sitzend denWaffenübungen der Nationalgardisten beiwohnen und diePreise v erth eilen.
Die Einrichtung der Bataillone desGreisenalterswar nur die Uebersetzung des Antrages eines 64jährigen Alten,Calliores de l'Etang, in einen Gesetzesartikel. Dieserehemalige Parlamentsadvokat, Corporal in einer Compagniedes Distrikts der Cordeliers, beantragte die Bildung eines
1) Monit. v. 28. April 1791. — 2) Monit. v. 21. August 1791.3) Ebendas. Decret. Art. XXIII. XXIV.