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zur Anwendung und decretirt: „alle Franzosen sollen einePersonalsteuer von fünf Franken jährlich entrichten."

Zur Erinnerung an die Gesetze Lykurgs fügt sie bei, „daßdie mehr als dreißig Jahre alten unverehelichten Männerund Frauen außerdem noch ein Viertel von dem Betrage allerihrer Persönlichen und Luxusabgaben zu entrichten gehaltensein sollen." ')

Abgesehen von der Personalsteuer decretirt fie, es solltenLuxusabgaben gezahlt werden. So werden alle Kamineaußer dem der Küche und des Ofens in den Städten miteiner Bevölkerung von 50,000 Seelen mit fünf Franken fürdas erste, mit zehn Franken für das zweite, mit fünfzehnFranken für alle anderen besteuert. In den Städten unter50,000 bis herab zu 15,000 Seelen soll die Taxe die Hälfteder darüber zählenden Städte, in den unter fünfzehntausendSeele» zählenden Gemeinden den vierten Theil betragen.

„Kein Kamin ist von diesem Gesetze ausgenommen, auchwenn gewöhnlich kein Feuer in demselben gemacht wird, wo-fern es nicht innen geschlossen und zugemauert ist.

„Die Oefen haben die Hälfte der obigen Taxen je nachdenselben Verhältnissen in Betreff der Bevölkerung zu zahlen.

„Außerdem ist auch eine Steuer von den einzig für persön-lichen Dienst und den Haushalt verwendeten männlichen Be-dienter zu entrichten, nämlich zehn Franken für den ersten,dreißig für den zweiten, neunzig für den dritten und so-fort in dreifachem Verhältnisse.

„Für die Luxuspferde und Maulesel, ohne Unterschied, obes Zu;- oder Reitpferde sind, sind zu zahlen: zwanzigFranke» für das erste, vierzig für das zweite, achtzig fürdas dritte und sofort nach zweifachem Verhältnisse.

1) Lache sagte: „Man muß jedem öffentlichen Beamten alle Art Luxusvabieten und solchen wie in Lacedämonien auf die Nationalgebaudenid öffentlichen Feste verwenden."