seien sie pecuniärer oder anderer Natur, unwiderruflich fürabgeschafft erklärt." ')
Um jede Spur von Snperiorität zu vernichten, hebt dasDecret vom zehnten Tage des zweiten Monats des Jahres IIalle besonderen Benennungen, wie Stadt, Flecken undDorf auf und ersetzt sie durch Gemeinde — tlommuno.
Die Unterdrückung jedes Widerstandes gegen die absoluteGewalt im Principe durch Anwendung des lästigen Richtschei-tes der Gleichheit auf alle Institutionen, die Organisation vonganz Frankreich vom Gesichtspunkte der Centralisation aus,wie alle Nebenräder einer ungeheueren Maschine gezwungenund blindlings dem Haupttriebrade gehorchen: das ist einge-standnermaßen das Ziel, welches die Constituirenden zu er-reichen trachten. „Der Hauptzweck der neuen Eintheilungdes Königreichs in Departements," sagt Mirabeau, „istdie Vernichtung des Geistes der Provinzen, wie manauch getrachtet, den Geist aller Körperschaften zu ver-nichten. Die jetzige Eintheilung nach Provinzen muß abge-schafft werden; denn es wäre, nachdem man die Vorrechte undPrivilegien abgeschafft, unklug, eine Verwaltungsform, welcheMittel darbieten könnte, sie zu reclamiren und wie-der aufzunehmen, bestehen zu lassen."^
„Wie man den großen Grundbesitz vernichtet hat," sagter weiter, „so und aus demselben Grunde darf man auch keinezu großen Departements bestehen lassen. Die Verwaltungwürde in denselben gerade dadurch nothwendiger Weise in nurwenigen Händen concentrirt und jede concentrirte Administrationwird sehr bald auch eine aristokratische." ^
„Die neue Territorialeintheilung," fährt der Berichter-statter des Versassungsausschusses fort, „bezweckt, Frankreichdurch Verschmelzung zu einem großen Nationalganzenzu regeneriren und den Gang des repräsentativen
1) Verfassung v. 1791. Art. X. — 2) Moniteur v. 10. Nov. 1789.3) Ebendas.