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der männlichen Geburt bestehen lassen, steht mit ihrem Geiste,ihren Fundamentalprincipien in Widerspruch."')

Auf Merlin folgt Buzvt. Dieser beruft sich offen ausden heidnischen Grundsatz, daß das Gesetz das Eigenthum machtund sagt: „Das Recht dieser gesellschaftlichen Ver-träge leitet seinBestehen nur von demGesetze ab;ferner kann das Gesetz den Willen eines nicht mehr lebendenIndividuums nicht zur Vollziehung kommen lassen. Das. Ge-setz kann den Vertrag, den es garantirt, geradezu aufheben,das Recht des Testirens also muß abgeschafft werden." ')

Ja, ruft man aus, Niemand kann im Grabe befehlen;verfolgen wir die Aristokratie bis in die Gräber. Zudem mußdas von uns aufgestellte Recht der Nachfolge, welches dasGleichgewicht und die Theilung des Grundbesitzes aufrecht er-hält, in dieser Beziehung als eine Quelle öffentlichenWohlstandes betrachtet werden.

Demgemäß decretirt die Revolution: „Die Befugnis, ent-weder wegen Todesfällen oder bei Lebzeiten oder durch con-tractmäßige Schenkung in directer Linie über seine Güt:r zuverfügen, ist abgeschafft und es sollen demzufolge alle Nach-kommen in absteigender Linie einen gleichen Antheil vor denGütern der Anverwandten in aufsteigender Linie erhalten"Dieses Decret wirft, wie man sieht, die alten Bestimmingenüber das Eigenthum gänzlich über den Haufen. Daher rüh-ren bei uns die Mobilität und endlose Zerstückelung des Grund-besitzes. Sollte es wohl richtig sein, daß diese Mobilität undstete Zerstückelung, wie sehr viele vernünftige Denker nrinenund die Erfahrung zu beweisen scheint, eine Quelle des Elen-des, eine Saat des Socialismus ist? Sollte es richtig sein,daß man wenigstens zum großen Theile dieser Ursach« die

1) Monit. v. 25. Februar und 2t. Nov. 1790.

2) Moniteur v. 7. März 1793.

3) Ebendas. und Monit. v. 9. September 1794,4, Monit. v. 7. März 1793.