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sollen uns ferne bleiben. Wir wollen auf ewig ein Systemumstürzen, das Alles, was einerseits nur auf die Gefälligkeitund die Wohlthaten, andererseits auf die Ehrerbietung undDankbarkeit begründet sein darf, auf die Autorität allein be-gründet hat. Der Mensch wird Herr seiner selbst, sobald erdie Ausübung seines persönlichen Besitzrechtes antritt. DieMajorenuität besteht in der Einführung des Menschen in densocialen Zustand; sie ist auf das 21. Lebensjahr festgesetzt." ')

Wir wollen nun ein fünftes von der Decade empfoh-lenes Gesetz Athens anführen.

Fünftes Gesetz. — Die Eltern haben das Recht,ihre Kinder auszusetzen. — „Dieses Recht erstreckte sichauch auf die Adoptivkinder. Eine solche Jurisprudenz erscheintauf den ersten Anblick grausam und ungerecht; allein man mußhierbei fcsthMln, daß die Eltern nur aus einer bekannten undrichterlich approbirten Ursache das Recht hatten, auf dieVaterschaft in dieser Weise zu verzichten."

1) Bericht über den Civilcodex, 9. September 1794. — Ueber die Wir-kungen dieses Gesetzes siehe die „Geschichte der häuslichen Gesell-schaft rc." von I. Gaume. B. II. (Im Verlage von G. JosephManz in Negensburg erschienen.)

Die Redacteure des Locke civil gehen von denselben Ideent aus. „In unserm Jahrhundert," sagen sie, „tragen tausend Ur-

sachen dazu bei, die Jugend früher auszubilden. Der gesellschaft-liche Geist und der industrielle Sinn ergänzen die Lehren der Er-fahrung. Dank den Fortschritten der Civilisation ist die Jugendnicht mehr, was sie früher war. Die. Entwicklung unserer morali-schen Organisation ist nach dem Maaße der Fortschritte, die die Auf-klärung seit mehreren Jahrhunderten gemacht hat, vorangeschritten.Der Keim-der Freiheit hat die Fortschritte der Vernunft bei ihrübertroffen; die Lyceen sollen ihr dauerhafte Eindrücke der Weisheitund Sittlichkeit einprägen." Emmery, Bertrand, Verlier, Redeüber die Majorennität, Darlegung der Beweggründe.Bd. I. S. 105, 246, 263, 266.

2) Bd. VI. S. 218.