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wir es also nicht, Geschworene zu ernennen; beeilen wir uns,sonst würden wir für das Blut, das vor den Tagen dieserheilsamen Institution noch vergossen werden kann, unsverantwortlich machen." ')
„Steht die Entscheidung meines Geschickes einem Ge-schworenen zu," fährt Robespierre fort, „so werde ich über' dasselbe beruhigt sein. Ich werde nicht mehr den Richterfürchten, der, darauf angewiesen, das Gesetz zur Anwendungzu bringen, von dem Gesetze keinen Umgang nehmen kann.Ich betrachte also das Institut der Geschworenen unbestreitbarals die wesentlichste Grundlage der Freiheit."
„Das Institut der Geschworenen für Criminalangelegen-heiten," fügt Desmeuniers bei, „ist die dauerhafteste Grund-lage der politischen und individuellen Freiheit: es ist euerePflicht, dies Institut in die Verfassung aufzunehmen. Ichwerde den Gedanken Solons wieder geltend machen, daß mannicht die besten Institutionen, wohl aber die am Wenigstenschlechten suchen soll."
„Die Geschworenen," meinte Goupil de Prefeln, „werdenuns vor den Irrthümern und dem Despotismus der richter-lichen Gewalt sichern."
Endlich sehen Sieyss, Thouret, Garat und eine MengeAnderer in dem Institute der Geschworenen gleichfalls allemöglichen Vortheile vereinigt. Ihnen zufolge wird es demBürger, wer immer er auch sei, das Glück verschaffen, vonSeinesgleichen gerichtet zu werden und wird auf dieseWeise das große Princip der Gleichheit weihen; es wird dieGewalt der Richter als Menschen schwächen; mit öffentlichenDingen beschäftigt, werden die Bürger denselben auch einestets größere Wichtigkeit zuerkennen, so daß die Aufstellung vonGeschworenen eine Quelle des Patriotismus werden wird."
1) Monit. v. 5. April 1790. - 2) Ebendas. 7. April 1790.3) Ebendas. — 4) Ebendas.
5) Ebendas. v. 19. und 29. April 1790.