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ruhende Verfassung mit allen Folgen, die diese Souveränetätnach sich zieht, und Rom lebt in inneren Zwistigkeiten, dieerst mit ihm endigen.

Die französische Republik gibt ihrer Konstitution dieselbeGrundlage und erduldet bis an's Ende dieselben Folgen.

Rom hat ein, wie sein konstitutionelles Recht, den Griechenentliehenes Civilrecht; unter Anderm proclamirt dieses Rechtdas Schwurgerichtssystem, die gleiche Theilung der väterlichenGüter unter die Kinder, und genehmigt die Ehescheidung.

Die französische Republik hat ihr Civilrecht, wie ihrStaatsrecht, dem Alterthum entliehen, und dieses Recht erklärtsich für Schwurgerichte, für die gleiche Theilung und billigtdie Ehescheidung.

Rom hat sociale Institutionen, die seine Verfassung undGesetze dem Volke verdeutlichen, solche Institutionen sind ins-gemein die Feste, die Apotheosen und die Gebräuche.

Auch die französische Republik hat ihre socialen Insti-tutionen, die die Principien und den Geist ihrer Konstitutionund ihrer Gesetze veranschaulichen, indem sie dieselben fixiren.Diese Institutionen, Feste, Apotheosen und Gebräuche sindohne jegliche Ausnahme den Griechen und Römern entliehen.

Rom hat eine römische Sprache, das Gepräge seinesganzen Charakters, seiner Religion, seiner nationalen Erin-nerungen, ganz für seinen Geist und seine Bedürfnisse ge-schaffen; seine Kinder tragen die Namen ihrer Väter. AlsRömer sind sie Römer nach ihren Sitten, ihrer Sprache, ihrerTracht und Benennung.

Die französische Republik schwört der französischen Spracheab, und nimmt eine römische Sprache an, das Charaktergeprägedes antiken Roms und des antiken Griechenlands, ihrer Re-ligion und ihrer nationalen Erinnerungen. Um sich voll-ständig nach ihren Modellen umzugestalten, will sie, daß dieKinder der französischen Republikaner, statt die Sitten unddie Tracht ihrer Väter zu bewahren und deren Namen zuführen, sich in die Tracht der Götter und Göttinnen, der