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[2. Band.]
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Andere Decrete ordnen an, besonders an den National-festen die republikanischsten Stücke zu geben. Am Feste desKönigsmordes ward Voltaires Brutus amtlich aus allenTbeatern der Republik dargestellt. Als sei dies nicht genug,verfügt das Decret vom 18. Nivöse des Jahres IV: „AlleDirectoren, Unternehmer und Besitzer von Theatern zu Parissind unter persönlicher Verantwortlichkeit gehalten, jeden Tagvor dem Aufzuge des Vorhanges durch ihr Orchester die Lieb-lingsmelodien der Republikaner, wie die Marseillaise, das^!a ira, Wachen wir für dasHeil des Vaterlandesund den Abschiedsgesang spielen zu lassen. In der Pausezwischen zwei Stücken soll stets die Marseillaise oder ein an-deres vaterländisches Lied gesungen werden." ')

1) Ders. ebendas. Da die Marseillaise allbekannt ist, so wollenwir hier den weniger bekannten Abschiedsgesang mittheilen:

Abschiedsgesang,

Kriegshymne, von Chenier, Mitglied des Conventes,gedichtet, von Mehul in Musik gesetzt.

Ein Volksvertreter.

Unter Gesang öffnet der Sieg uns die Schranken.

Freiheit leitet unsre Schritte;

In Nord und Süden hat die KriegstrompeteDer Schlachten blut'ge Stund' geblasen.

Zittert, Kön'ge, Feinde unseres Landes,

Die ihr nach Blut und Machtvergröß'rung dürstet!

Tyrannen, steiget in den Sarg hinab.

Denn selbstgebietend naht ein freies Volk!

Laut rufet uns die Republik:

Wir wollen siegen oder sterben!

Franzosen müssen für die Freiheit leben.

Und müssen muthig für sie sterben können!

Kriegerchor.

Laut rufet uns rc.

Eine Familienmutter.

O fürchtet nicht die Thränen eurer Mütter!

Fern bleiben uns der Feigen tiefe Schmerzen!