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schließlich unter denen der Gemeinde und in den Tempelneinen tugendhaften, nicht mißgestalteten, volle ein-undzwanzig und nicht mehr als dreißig Jahre alten, reichenjungen Mann aussuchen: dieser soll sich zur Erinnerungan die menschliche Gleichheit ei» armes Mädchenerwählen und dasselbe heirathen." Auf die Erziehungübergehend, sagt er: „Die Kinder gehören bis zum fünftenJahre ihrer Mutter, wenn diese sie erzogen hat, und sodannbis zu ihrem Tode der Republik; die Mutter, die ihr Kindnicht erzogen hat, hört in den Augen des Vaterlandes auf,Mutter zu sein. Sie und ihr Ehemann müssen sich vor demStadtbeamten stellen, um dort ihr Eheversprechen zu wieder-holen oder aber ihre Verbindung hat keine bürgerlichen Wir-kungen mehr.
„Die gemeinsame Unterrichtung ist nothwendig. Die Kin-der werden an den Lakonismus der Sprache gewöhnt; siehaben nur Uebungen nothwendig. Die männlichen Kinderwerden vom fünften bis zum sechzehnten Jahre durch das Va-terland erzogen. Vom fünften bis zum zehnten Jahre lernensie lesen, schreiben und schwimmen. Sie werden in allen Jah-reszeiten in leinene Stoffe gekleidet. Sie schlafen auf Stroh-matten, werden gemeinschaftlich gespeist und leben nur vonWurzeln, Früchten, Gemüse, Milch, Brod und Wasser. Vomzehnten bis zum sechzehnten Jahre ist die Erziehung militärischund landwirthschaftlich. Die Kinder werden zur Zeit derErnte an die Ackersleute vertheilt. Bis zum sechzehnten Jahrebehalten sie dieselbe Kleidung; vom sechzehnten bis zum zwan-zigsten Jahre haben sie die Tracht des Arbeiters, vom ein-undzwanzigsten bis zum fünsundzwanzigsten jene des Soldaten.Die Kleidung der Künste dürfen sie erst, nachdem sie vor denAugen des Volkes am Tage des Festes der Jugend einen Flußdurchschwömmen haben, anlegen. Die Lehrer der Kinder sindvom Volke aus denen, welche die Schärpe des Alterthums er-langt haben, erwählte Greise."
1) Sechstes Fragm.