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[2. Band.]
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Was die Erziehung betrifft, so führt uns Saint-Justschnurstracks nach Lacedämon zurück. Hinsichtlich der Ehe gehter noch weiter nnd versetzt uns in den mythologischen Natur-zustand. Der Mann und das Weib, die sich lieben,sind Ehegatten. Wenn sie keine Kinder bekommen, sokönne» sie ihr Versprechen geheim halten; wird die Frau aberschwanger, so sind sie verpflichtet, der Obrigkeit zu erklären,daß sie Ehegatten sind. Die Ehcleute, welche in den siebenersten Jahren ihrer Verbindung keine Kinder bekommen undauch keine adopliren, sind gesetzlich von einander ge-schieden und müssen sich verlassen." ')

Was nun folgt, sprengt die letzten Familienbande vollendsund führt zum Vortheile der Republik ein Recht der todtenHand ein, das sich viel weiter erstreckt als jenes, gegen welchesdie Revolution so sehr getobt hatte. Saint-Just sagt: „DieErbschaft ist ausschließlich zwischen den directen Verwandten.Die directen Verwandten sind die Großeltern, Eltern, Kinderund Geschwister. Die indirekten Verwandten treten nicht indie Erbfolge ein. Die Republik erbt die ohne directe Ver-wandten Verstorbenen."

Nach der Abschaffung des Eigenthums, der Familie, derbestehenden socialen Ordnung, schafft Saint-Just, indem eralle Bekenntnisse in eine gemeinschaftliche Verachtung verschmilzt,auch die Religion ab. „Alle Bekenntnisse," sagt er, „werdengleichmäßig beschützt. Allein bei keiner bürgerlichen Verpflich-tung sind religiöse Rücksichten zulässig, und jeder Act, in welchemvom Religionsbekenntnisse die Rede ist, ist null und nichtig.Die öffentlichen Tempel stehen für alle Bekenntnisse offen.Bei Strafe der Verbannung darf kein Priester irgend einesbestimmten Bekenntnisses öffentlich erscheinen."

Jetzt ist der Boden aufgeräumt, Saint-Just wird nunvon Neuem aufbauen. Er begründet die religiöse Ordnungauf den Cult des höchsten Wesens und der Natur, die Tag

1) Siebentes Fragm. — 2) Achtes Fragm. — 3) Zehntes Fragm.