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[2. Band.]
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kann, auf Staaten anwenden, welche Millionen von freienMenschen zählen. Nur die Erfahrung vermochte solche gefähr-liche Utopien zu widerlegen.

Man hatte diese im achtzehnten Jahrhundert noch nichtgemacht. Wie sollte damals das Verlangen, in einer republi-kanischen Staatsform zu leben, nicht bei denen entstehen, diedie Tonangeber der öffentlichen Meinung mit Montesquieusagen hörten: „In den Republiken, wo die Reichthümerauf gleichmäßige Weise vertheilt sind, kann eskeinen Luxus geben. Diese Gleichheit begründet die Vortreff-lichkeit einer Republik. Daraus folgt, daß, je weniger Luxuses in einer Republik gibt, sie um so vortrefflicher ist. Beiden ersten Römern gab es keinen Luxus, es gab keinensolchen bei den Lacedämoniern. Die in einigen Repu-bliken so dringend geforderte neue Vertheilung der Grundstückewar ihrem Wesen nach heilsam; sie war nur als plötzlicheThat gefährlich." ')

Dieser Aufruf zur Vernichtung des Eigenthums ist keinvergeblicher gewesen. Montesquieu macht ihn noch deutlicher,indem er weiter sagt: „Der Privatreichthum hat nur zuge-nommen, weil er einem Theile der Bürger das zum LebenNothwendige entzogen hat. Es muß ihnen also zu-rückgegeben werden. Auf daß der monarchische Staatbestehen bleibt, muß der Luxus immer mehr zunehmen,vom Taglöhner zum Handwerker, zu den Kaufleuten, denAdeligen, den Beamten, den Vornehmen, den adeligen Grund-besitzern und zu den Fürsten; sonst ist Alles verloren."

Die republikanischen Räsonnements Montesquieu's machendie monarchische Regierung mehr als gehässig, sie machen siegeradezu unhaltbar. Denn einerseits kann die Monarchienicht bestehen, ohne den Luxus aufzumuntern» andererseitsschafft der Luxus selbst nach Montesquieu's Ansicht taufendevon künstlichen Bedürfnissen, regt alle Leidenschaften auf und

1) Geist der Gesetze, B. VI. K. 2. - 2) Ebendas. K. 4.