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[2. Band.]
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Man begreift, wie sehr ein solches Privileg fähig ist,dem Demokratenthum zu schmeicheln. Was aber Montesquieunoch weiter hinzufügt, ist geeignet, ihm auf noch angenehmereWeise zu schmeicheln. „Das Volk," sagt er, „ist wahrhaftbewundernswürdig in der Wahl der Personen, denen eseinen Theil seiner Autorität übertragen soll.') Es braucht nurüber Dinge zu entscheiden, die es nicht ignoriren kaun undüber Thatsachen, welche in die Sinne fallen. Es weiß rechtgut, daß ein Mensch öfters im Kriege gewesen ist, daß er dieseund jene Erfolge errungen hat; es ist also auch ganzbefähigt, einen Feldherrn zu erwählen. Es weiß,daß ein Richter fleißig ist, daß viele Leute zufrieden vonseinem Nichterstnhle weggehen, daß man ihn nicht der Bestech-lichkeit anklagt; dies ist für es hinlänglich genug,um einen Prätor zu wählen. Es ist durch das pracht-volle Leben oder den Reichthum eines Bürgers in Verwunde-rung gesetzt: Dies genügt, auf daß es einen Aedi-len wählen kann."

Nach den guten Ueberlieferungen der Renaissane bestätigtMontesquieu seine Argumentation durch das unvermeidlicheBeispiel der Griechen und der Römer. „Könnte man," sagter, „an der natürlichen Befähigung des Volkes für die Beur-theilung des Verdienstes irgendwie zweifeln, so brauchte mandie Blicke nur auf die fortgesetzte Reihe von erstaunlichenWahlen lenken, welche die Athenienser und die Römervornahmen." 3) Wie Rousseau, wie Mably, wie alle Theore-tiker derselben Schule vergißt Montesquieu beständig, daß Rom,Athen und Sparta kaum einige Tausend Wähler zählten, und siewollen, was für eine Stadtbürgerschaft ganz angemessen sein

rühmt die Korruption der britischen Regierung." — Memoirendes Herrn von Narbonne.

1) Montesquieu hat nicht gesehen, was er sagt; er hat es in seinenSchulbüchern gelesen und wir, wir haben gesehen.

2) Geist der Gesetze, B. H. K. 2. — 3) Ebendas.