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Hinsicht die beiden Gesinnungen find, welche sein Gemüth be-herrschen; daß der Verfasser des Geistes der Gesetze, ineiner Monarchie geboren, Republikaner nach seiner Neigungund Ueberzeugung ist; daß Montesquieu entweder wegen derStandes- und Familienüberliefernngen oder wegen der Um-gebung, in welcher er gelebt hat, in seinen Ansichten nicht soweit gegangen ist, als seine Zeitgenossen Voltaire und Rous-seau; daß man in seinen Schriften die meisten Ansichten, Ge-sinnungen und Grundsätze findet, die wir durch die Revolu-tion zu Thatsachen verwirklicht sehen werden. Wenn demnachdie Renaissance, durch den Unterricht verbreitet, in ihremGeiste nichts Anderes war, als die Verachtung der christlichenJahrhunderte und die Verherrlichung des heidnischen Alter-thums, ist man da nicht zu der Schlußfolgerung berechtigt,daß Montesquieu, wie die andern Philosophen des achtzehntenJahrhunderts, der Sohn der Renaissance und seiner Colleg-bildung war?
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