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[2. Band.]
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nicht, daß die Unabhängigkeit der Könige die Knechtschaft der iVölker ist!"

„Damals," fügt der Protestant Sismondi hinzu, „rafftensich der Klerus und die Nation auf, um die Freiheiten dergallikanischen Kirche zu vertheidigen. Nach Knechtschaftbegierig, nannten sie Freiheit das Recht, selbst ihr Ge-wissen der Laune ihrer Herren zum Opfer zu bringen und denSchutz, den ihnen ein auswärtiges und unabhängiges Ober-haupt gegen die Tyrannei anbot, zurückzuweisen. Im Namendieser Freiheiten der Kirche versagte man dem Papste dasRecht, von den willkürlichen Abgaben, mit denen der Königdie Geistlichkeit belegte, von der willkürlichen Einkerkerungdes Bischofs von Pamiers, von der willkürlichen Beschlag-nahme der kirchlichen Revenuen in Rheims, Chalons, Laonund Pvitiers Kenntniß zu nehmen; man versagte dem Papstedas Recht, das Gewissen des Königs zu lenken, ihm Gegen-vorstellungen über die Administration seines Reiches zu machenund ihn Mit der Strafe des Bannes zu belegen, wenn er seineeidlichen Gelöbnisse brechen würde... Es wäre für die Völkerein zu großes Glück gewesen, wenn die despotischen Monarcheneine vom Himmel kommende und über ihnen stehende Gewalt,die sie auf der Bahn des Verbrechens aufhielt, anerkannthätten."

Den ersten Verirrungen Frankreichs, den Vergewaltigungenin Rede und That begnügt sich der gemeinsame Vater in allerRuhe das öffentliche Recht der christlichen Societät gegenüberzu stellen. In einer Sprache voll Sanftmuth und Würde er-innert die Bulle klomm, suuctsm an die großen Principien,auf denen die Suprematie des Stellvertreters Jesu Christi be-ruht und die allein als ein Zügel für den Despotismus derKönige und als ein Bollwerk für die Freiheit der Völker dienenkönnen. Dieses Denkmal der päpstlichen Fürsorge hat in der

1) Geschichte der Revolution.

2) Geschichte der italienischen Republiken, B. IV. Kap. 24. S. 141 ff.