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Achtes Kapitel.
Geschichte des Cäsarismus vor der Renaissance. Civilrecht.
Christliches Civilrecht — Sein Ursprung — Sein Charakter— Verschiedenheit — Einfachheit — Bürge für alle Gerechtsameund Erhalter des Nationalcharakters — Patriarchalische Gerechtig-keitspstege — Stelle des Kanzlers de l'Hospital — Karl der Große —Der heilige Ludwig - Sturz der alten Ordnung durch die Ein-führung des römischen Rechtes — Stelle aus Nefuge — Folgender Einführung des römischen Rechtes — Die Processe — DieJustiz verkäuflich — Das Parlament — Eine andere Stelle ausde l'Hospital.
Wie ein Staatsrecht, so hatte das Christenthum auch einCivilrecht geschaffen. Auf den Grundsätzen des Evangeliums,auf den Gewohnheiten der in die Erbschaft des römischenReiches eingetretenen Nationen und selbst auf den Regeln na-türlicher Gerechtigkeit und Billigkeit, die wir in der römischenGesetzgebung antreffen, beruhend, stand dieses Recht im Ein-klänge mit dem Glauben, den Sitten und dem Geiste derneuen Völker. Es harmonirte mit dem christlichen Staatsrecht,und beide wurden von dem kanonischen Rechte gekrönt, gleich-wie allen Wissenschaften durch die Theologie die Krone aus-gesetzt wurde.
Die Mannigfaltigkeit und die Einfachheit bildeten dieHauptmerkmale des Civilrechts. Das Evangelium, welchesgekommen ist, nicht um die Natur zu vernichten, sondern umsie zu vervollkommnen, läßt jedem Bolke, wie jeder einzelnenPersönlichkeit, den sie unterscheidenden Charakter. So warbdas Königreich Burgund nach dem auf den Sitten der germa-nischen Völker beruhenden Gesetze Ganbette regiert.
Die alten Gallier, die Bewohner unsers Landes vordem Einfalle der Franken, behielten das römische Recht in