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Neuntes Kapitel.
Geschichte des Cäsarismus vor der Renaissance. Civilrecht.
(Fortsetzung.)
Vorurtheil für das bürgerliche Recht der Römer — Gefahrendieses Studiums — Päpstliche Bulle Honorius' III. — Verbot, dasrömische Recht in Paris zu lehren — Bulle des Papstes Jnno-cenzlV. über denselben Gegenstand, an ganz Europa gerichtet —Bitte an die Monarchen, die Lehre des römischen Rechtes abzu-schaffen — Merkwürdige Stelle aus den Werken des PhilosophenRoger Bako — Die Legisten setzen dieses Studium fort — IhrCharakter — Politische und bürgerliche Zustände Enropg's vor1453.
Gleich von vornherein hatten die souveränen Päpste dieverderblichen Folgen des politischen Cäsarismus erkannt undihn mit einer gegenwärtig durch eine vierhundertjährige Revo,lutionsepoche nur allzu gerechtfertigten Energie und Beharr-lichkeit bekämpft. Mit nicht geringerer Ausdauer widersetzensie sich dem Eindringen des Cäsarismus in die bürgerlicheOrdnung. Wir werden uns daraus beschränken, unter denhierfür vorhandenen zahlreichen Zeugnissen die beiden berühmtenBullen der Päpste Honorius III. und Jnnocenz IV. mitzu-theilen.
Auf den meisten Universitäten als geschriebener Beweis-grund, nicht aber als obligatorischer Text gelehrt, trat zuletzt
qui sollt en queique ranx vivsnt et s'entrstiennent äs Ispraetique st äs la äespouiile ä'auitrui. II est äoiio Kien aiseäs )uäZer qus äs eesto soinenee sont lever et multiplier a I'in-lllli les prooer xar tout Is ro^aulms, pareequ'il » cantonquartier ä'ieelu^ qui ne soit xeuxle äe eests xrsine ä koisoll.- Ebendas. S. 258.