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Bis wir das materielle Resultat aller dieser Doctrinenzeigen werden, lassen wir sie indessen gähren und fahren wirin der Geschichte der Männer fort, welche die Hauptverbreiterderselben waren.
Sechzehntes Kapitel.
Hobbes.
Sein Leben — Die Renaissance macht aus ihm einen cäsari-schen Juristen — Sein Leviathan — Analyse dieses Buches —Die Abhandlung über den Bürger, Da eivo, copirt nach den alte»Autoren — Stellen aus Cicero und Horaz — Bemerkung Bal-mes' — Politische Lehre Hobbes' — Naturzustand — Der Gesell-schafts-Vertrag — Zweck der Gesellschaft: das materielle Wohl-sein — Dieses zu Wege zu bringen, ist die Misston der Macht —Mittel hiezu — Die Allmacht des Fürsten oder des Staates —in der weltlichen Ordnung — in der geistlichen Ordnung — DieMacht, den Cultus zu ordnen, die Moral zu bestimmen, die Lehrezu deuten — Der wiedererstandene Cäsarismus — Hobbes Heidebis zum Tode.
Hobbes, zu Malmesbury im Jahre 1588 geboren,widmete sich von Jugend an dem Studium der heidnischenAutoren. Bewunderung des Alterthums, Unkenntniß undVerachtung des Christenthums, Verehrung der Sinneslust —das waren die Früchte, welche dieser junge Engländer, nachdem Beispiele so vieler Andern, aus der leidenschaftlichen
gleichgültig sein müsse. „Die bürgerlichen Behörden," sagt er,„haben kein Interesse, zu hindern, daß man sich in der Religionverschiedener Ceremonien bediene (man weiß, was das heißen soll);sowie ihnen wenig daran liegt, ob die unter ihrer RegierungLebenden in Betreff der sinnlichen Dinge entgegengesetzter Meinungsind. — Abhandlung über die christliche Religion inBezug auf das bürgerliche Leben, Artikel VII.