163
Personen behaupten, daß das Studium der heidnischen Autorengefahrlos sei, sobald man die plumpen Obscönitäten darausausmerze und man sie durch Priester oder geistliche Professorenerklären lasse. Die Stellen aus Cicero und Horaz, welchewir eben angeführt haben, enthalten keine plumpen Obscöni-täten; sie finden sich in den Ausgabe», welche in den christ-lichen Erziehungsanstalten im Gebrauche stehen; und betrachtetihre Wirkungen: Verwirrung aller Begriffe von dem Ursprungder Dinge, der Gewalt und der Sprache, der Rationalismusund der Umsturz der religiösen und socialen Ordnung —nichts mehr, noch weniger!
Die nothwendige Folge des Naturzustandes ist, nachHobbes, der sociale Vertrag. Müde, in den Wäldern umher-zuirren, sich gegenseitig zu erwürgen und in beständiger Furchtzu leben, treten die Menschen eines Tages zusammen undkommen überein, in Gesellschaft leben zu wollen. Sie geheneinen Vertrag ein, kraft dessen sie sich ihrer Rechte und ihrerpersönlichen Unabhängigkeit entkleiden zu Gunsten des Ober-hauptes, welches sie sich geben, und welchem der Schutz derGemeine übertragen wird. So schafft der Mensch die Gesell-schaft, wie er einen Handel abschließt oder ein Haus baut,ohne daß Gott sich darein mischt. Aus dieser Theorie folgteinerseits, daß jegliche Macht von dem Menschen ausgehe, dersie verleiht, allein nie sich ihrer entäußert — die Revolution imPrincip —; ^) und anderseits, daß die Gesellschaft nicht dasRecht über Leben und Tod besitzt. In der That, die Gesell-schaft, oder die Macht, welche sie repräsentirt, besitzt keine.Rechte außer jenen, welche ihr von den Gliedern der Gemeineverliehen worden sind. Allein kein Glied der Gemeine besitztdas Recht über Leben und Tod — sonst rechtfertigt ihr denMord.
Hierin liegt, wenn ich mich nicht irre, der mysteriöseGrund des seit der Renaissance so oft aufgestellten zweifachen
1) Buch I. Note 8. S. 37. - 2) ve eive, Kap. XII. N. 8. S. 86.
11 *