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und die ihre heilige und fromme Anwendung in den Sitteneurer Vater fand." ')
Es ist unmöglich, die Geschichte ärger zu fälschen und mitgrößerer Sicherheit auf die öffentliche Leichtgläubigkeit zurechnen. Ein fleckenloses Gesetz ist das römische Gesetz, dasdie Ehescheidung und das Concubinat erlaubt, das den Gläu-biger ermächtigt, den zahlungsunfähigen Schuldner ins Ge-fängniß zu werfen, ihm als ganze Nahrung täglich ein PfundMehl oder Kleie zu geben, ihm fünfzehn Pfund schwere Kettenan die Füße zu legen, und endlich ihn zu verkaufen oder inStücke zu zerschneiden; das die Aussetzung und den Verkaufder Kinder billigt, das in gewissen Fällen sogar deren un-mittelbaren Mord befiehlt. Die Sitten eines einer solchenGesetzgebung entsprechenden Volkes waren rein und fromm!Sie waren geeignet, die Welt der Barbarei zu entreißen!Und wie augenscheinlich ist es nicht, daß nur zum Lohne da-für, daß sie diese Gesetze den besiegten Nationen auferlegten,Gott den Römern die Weltherrschaft verlieh! Das sind jedochdie Ideen, mit welchen die Renaissance die gelehrte Jugendvon Europa erzieht: und man erstaunt über die Verachtungdieser Jugend für das Christenthum, über ihren Enthusiasmus
1) Xon enim Iiominidua illi dsllum inäixore, 8eä vitiis Lique utlrumnnitaiem Iwmini reääereni arma sump8erunt.... tzuo no-mins, tzuirUes, jrmiee bella 8empsr ei xia §e88i8ti8, ju8tum<gusin ordern iorrarum Imperium vodi8 parrmiis.... Romanumenim g'rm Non68tL8 ip8L naiurao, quam sxeulpmt e irren iibimxlrilveoplria, komnniqjiis morev pie 8»neiegue evluerunt. — Oral.cie sirrmpruci. all 8uo,8 suriv eivili8 suäitorev, op. t. II. p. 85ei 88; iä., Oe rspstunäis toniid. äoetrin. p. 108.
2) kater in8!gnem all äekormitatem puerum cito neeaio. —-Ueg. XII. lad.
3) Die Vorwürfe, welche der Verfasser hier gegen das römische Recht
richtet, sind jedenfalls insofern etwas einseitig, als er dieselben sogargegen die anerkannt vortrefflichen allgemein menschlichen Bestimmun-gen desselben richtet. D. Uebers.