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zeugt sein, daß die Könige absolute Herren sind und vonNatur aus die vollkommene und freie Verfügung über alleGüter haben, sowohl über jene, welche sich im Besitzeder Männer der Kirche, als über jene, welche sichim Besitze der Laien befinden, um jederzeit als weiseOekonomen davon Gebrauch zu machen." ')
So denken und handeln seit der Renaissance die meisteneuropäischen Könige, unter Andern Joseph II., der deutscheKaiser, welchen Friedrich von Preußen „meinen Vetter Küster"nannte, weil er auf Grund des cäsarischen Absolutismus seinLeben damit zubrachte, die Kirchen und Klöster zu plündern.
„Besteht," sagt hierüber der Doktor Audisio, „zwischendieser neuen Erklärung von Krongut und Universaleigenthumein großer Unterschied? So sehr hatte die servileJurisprudenz der Griechen und Römer die Mon-archen für sich eingenommen." 2 )
Gewiß ist, daß die Revolution, wenn sie im Jahre 1798den Klerus, den Adel und die Krone selbst vollends plündert,sie nur die zu Gunsten des Königthums proclamirten cäsari-schen Doctrine» zum Nutzen der Bourgeoisie anwendet.
Aeußere Politik. Daß der König in seinem Reichesich verstärke, indem er alle Freiheiten, alle Rechte, alle Kräfteseines Königreiches für sich nimmt, ist nur der Anfang desCäsarismus: um den augusteischen Typus vollkommendarzustellen, muß der König alle benachbarten Monarchenüberragen. Dies ist die an jedem europäischen Hofe seit derRenaissance befolgte Politik. Nirgends aber zeigt sich dieselbe
1) Mem. u. Jnstr. für den Dauphin; Thl- II. S. 93 u. 121.Ausg. von 1806.
2) Ita eminens äomiiuum intollixebat rex, huoä si plsnain uni-versorum proprietärem non eompleotebatur, parum abereN. 8er-vilis izlinr Orientalium Oraeoorum et kjnaäaniemus vstsrumRomanorum surisxruäsntiz in recsntioribus impsriis oktinnsrat.— Oe sure, n. VII.