9.4
Weniger wissenschaftlich begründet ist daS Münzspstem, daSjedoch vielleicht bald eine gänzliche Umgestaltung erleiden und eben-falls dem französischen angenähert werden dürfte, zu welchem Endehin eine Conferen; concordirender Stände im Januar 1.839 inZürich zusammentreten wird. — DaS Münzrecht kam von derAebtissinn des Fraumünsters als Lehen an die Stadt, welcher esvon Kaiser Sigmund im Jahr litt, und 1125 bestätigt wnrde,was auch von Kaiser Carl V. geschah. Bis 1t,18, oder bis zumwcstphälischen Frieden, lies? Zürich noch immer den Reichsadler undden Namen tlivimg impoiüalis (Reichsstadt) auf die Münzen prägen.Jetzt ist das Münzrecht Regale des Staates. — Die älteste Münz-stätte in Zürich befand sich auf dem Rüden, bis im Jahr 134!),wo dann der Rath dieselbe auf die Schützenstube unterhalb derMetzg verlegte, wo jetzt das Haus zum Schnecken steht. Im Jahr1422 zog er dieselbe durch Tausch mit den Gerbern in das soge-nannte Lcderhaus, auf Stüssi's Hofstatt, dein grossen und klei-nen Pfauen gegenüber, wo sie bis zum Jahr 159t, blieb, und hieraufin das Chor der ehemaligen Augustinerkirche versetzt wurde, wosie sich noch jetzt befindet.
Der Münzfuß ist der 22 Guldensuss, d. h. 22 Gulden gehenauf eine feine Mark. Wirkliche Münzen in Gold sind :doppelte Dueaten 4 16 Franken
einfache „ 4 8 „
halbe „ 4 „ > hjxsx
Viertels- „ » 2 „ >
In Silber:
neue Thaler zu 4« Batzen oder 4 Franken
32
>r
„ 2 Gulden
halbe neue Thaler „
20
i»
„ 2 Franken
Gulden „
16
»
„ 40 Schilling
Franken „
10
»
25
halbe Gulden „
8
r.
» 20 ^
Viertels-Gulden „
4
n
» kO
Vierbätzler, Oertli oder Böcke genannt).
(auch
Scheide m ü uzen:
Achtels-Gulden zu 2 Batzen oder 5 Schilling,Schillinge zu i/« Gulden oder 'H, Franken,Rappen zu >/, Schilling.