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Zweiter Band.
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mit Einmauerung und Feiertod bedroht. General Rudolf Werdmüllerward wegen Unglaubens uin eine hohe Sunune gebüßt, worauf er das Landverließ. Natürlich waren Wiedertäufer, selbst Pietisten ähnlichen Verfolgungenausgesetzt. Allen Bekennmissen gemeinsam war der Hexenglaube. Esdürfte wenige Kantone geben, in welchen nicht unglückliche Opfer unter denQualen der Folter oder ger auf dem Scheiterhaufen ihr Leben endeten. SeitKaiser Karl V. (15191556) war nämlich mit dessen peinlicher Prozeß-ordnung (Carolina 1529) die Folter reichsrechtlich zur Anwendung gelangt.Dieses Verfahren fand auch Eingang in der Schweiz ; im Laufe der Zeitwurde die peinliche Halsgerichtsvrdnung in das Stadt- und Landrecht dereinzelnen Stände aufgenonmcn und praktisch verwendet. Gleichzeitig mitdiesenr schrecklichen Aberglauben wurde starr an dem Grundsätze: ouius regio,illius religio festgehalten. Aus zwei Beispielen geht dies zur Genüge hervor.Im Jahre 1664 spielte sich der Wigoldinger Handel ab. KatholischeSöldner, die den Dienst Spaniens aufsuchten, durchzogen den Thurgau . Intrunkenem Zustande störten sie den evangelischen Gottesdienst in Lipperswil.Sofort erscholl in dem benachbarten Wigoldingen der Ruf von Mord undBrand. Alles machte sich auf die Beine. Einige Söldner wurden erschlagen.Das Ereignis fand einen Widerhall in der ganzen Eidgenossenschaft. Docheinigte man sich auf gerichtlichen Austrag der Sache. Die Wigoldinger wurdenempfindlich bestraft.

Gelinder lief derWartauer Handel" im Jahre 1694 ab. ZuWartau im Rheintal ließen vier katholische Familienvater durch Kapuzinerfür sich und ihre katholischen Familienangehörigen katholischen Gottesdiensthalten. Allein so etwas wollten die reformierten Wartauer nicht dulden.Sie wandten sich an ihre Glaubensgenossen. Zürich und Glarus nahmensich besonders eifrig um sie an. Schon besetzte Schwyz Rapperswil. Dalöste sich die Angelegenheit so, daß zwei der katholischen Familienväter vonWartau wegzogen und zwei protestantisch wurden.

Diese tiefe konfessionelle Gereiztheit sollte zu Beginn des 18. Jahr-hunderts imToggenburger Krieg " zu tobendem Ausdruck gelangen.Selbstverständlich war in den führenden Orten Zürich und Bern seit derschmählichen Niederlage des Jahres 1656 ein Stachel der Verbitterungzurückgeblieben. Die Katholiken besaßen noch immer die Mehrheit der Orts-stimmen an der Tagsatzung; sie verfügten häufiger über die gemeinenHerrschaften, als die Reformierten. Hier sollte Wandel geschaffen werden.Mit dem konfessionellen Rachekriege sollte auch materiell ein dauerndes Über-gewicht der genannten reformierten Stände erfolgen.

Um den Gang der folgenden Ereignisse besser überblicken zu können,ist es notwendig, in Kürze die politische Lage des damaligen Europa ins

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