Mitschuldige kaun er keine angeben, weil er keine hat. Standhaft und heiternAngesichts hört er das von Bern bestätigte Todesurteil an und erleidet mitder Ruhe eines Weisen die Hinrichtung, die am 24. April 1723 zu Vidybei Lausanne an ihm vollzogen wird. „War Davel ein Schwärmer, so warer ein Schwärmer für das Gemeinwohl," sagt Gibbon; sein hohes Bild derVaterlandsliebe und Tugend ist ein unvergängliches Beispiel.
Nicht allein im Untertanengebiet, sondern in der Stadt selbst sah sichBern bedroht. Der Religionszwang hinsichtlich der Konsensus-Formel hatteauch hier Unzufriedenheit erzeugt. Dann gab es Mißvergnügte infolge derEntwertung der französischen Staatspapiere. Am meisten Entrüstung aberzeigte sich bei denjenigen Bürgern, welche von der Regierung ausgeschlossenwaren.
Die Einwohner der Stadt Bern schieden sich nämlich in vier Klassen.Die Großzahl waren die „Ansäßen", d. h. niedergelassene Nichtbürger (imJahre 1790 gab es deren 9000), denen wesentlich das Handwerk zufiel.Die nächstfolgende Klasse bildeten die „ewigen Habitanten" (im Jahre 1787zählten sie 225 Personen), eine Art Halbbürgcr, welche mit Ausnahme desWeinverkaufs Handel treiben durften, die aber samt ihren Nachkommen vonder Regierung ausgeschlossen waren. Dann kamen die „rcgimentsfähigen"Bürgerfamilieu (243 Geschlechter mit 4555 Personen beider Geschlechter7187), von denen jedoch im Jahre 1787 nur 68 Familien wirklich regierten,während die übrigen davon ausgeschlossen waren. Diese „regierenden"Geschlechter besetzten den großen und kleinen Rat, die ihrerseits die 64 Land-vogteien wie die wichtigsten Offiziersstellen vergaben. Da die „Verachtungder Wissenschaften beim bernischen Patriziat Staatsmaxime" war, so kann esnicht verwundern, wenn der einer bürgerlichen Familie entstamniende Albrecht von Haller nur für würdig erachtet ward, einen Sitz im großen Rateeinzunehmen, während ihm das Sammtbarett (Amtsabzeichen des kleinen Rates),womit der geringste Ratsherr Handel treiben und es selbst seiner Tochter zurMitgift geben konnte, vorenthalten blieb. Da ein solches ausschließlichesSystem die Quelle größter Anfeindung wurde, sorgte der heimliche Rat, eineArt Staatsinquisition, für dessen Sicherheit.
Schon 1744 war es zu einer Denkschrift gekommen, worin die Wahldes großen Rates nach dem Schirmbrief von 1384 durch die Zünfte gewünschtwurde. Dieselbe war von 27 „Patricii" unterzeichnet. Der Verfasser JohannJakob Sinner und sein Mithelfer wie Anwalt Samuel König wurden aus 10,Samuel Henzi auf 5 Jahre des Landes verwiesen. Letzterer war Haupt-mann im Dienste Modenas geworden. Er verfügte über eine gute Bildung,war in den Klassikern wohlunterrichtet. Als er 1748 vom Rate begnadigtwurde, unterrichtete er die nachmals berühmte Julie von Bondeli, Tochter