616
gestellt als die fremden. Daher wurde im Jahr 1866 durch eine Partial-revision der Bundesverfassung von 1848 (Art. 41) die Freiheit der Nieder-lassung auf alle Schweizerbürger ohne Unterschied des Glaubens ausgedehnt.
In das kantonale Verfassungslebeu kam mit den SechzigerJahren des 19. Jahrhunderts wieder ein frischerer Luftzug. Das hatte seinennatürlichen Grund. Denn der Sieg über den „Sonderbund" hatte in dendaran beteiligten katholischen Orten zu einer einseitigen Begünstigung der dorteingesetzten liberalen Regierungen von Seite des Bundes geführt. Zuerstermannten sich die Urkantone, dann folgten 1852 das Wallis, Freiburg 1856,Luzern seit 1863 (mit völligem Umschwung 1871) „nachdem der Druck derallgemeinen eidgenössischen Erhebung auf die Sonderbundskantone vorüber war"(Schollenberger l. c. S. 368). Das allgemeine Streben in den Kantonenwar nunmehr auf eine Erweiterung der Volksrechte gerichtet. Wesentlichzwei Forderungen mußten zu dieseni Zwecke erreicht werden. Nachdem nämlichdas „Veto" schon 1830 durch Felix Diog in der St. Galler Verfassungin Vorschlag gebracht und durch die sog. Betogemeinden praktiziert wwrdenwar, erscholl der Ruf nach dem Referendum und der Initiative. UnterReferendum versteht mau das Recht des Volkes, über die von den Rätenerlassenen Gesetze eine Abstimmung zu verlangen, damit dieselben der Gesamtheitder Bürger vorgelegt, und von den letztern entweder angenommen oder abgelehntwerden können. Die Initiative aber ist das Recht, aus der Mitte desVolkes einen Gesetzcsantrag zu stellen, und denselben zu regulärer Abstimmungzu bringen. Bahnbrechend gingen hier Basel land 1863 und Zürich 1869 vor.
Im Baselbiet war nämlich dein Landrat am 4. März 1861 eineMotion des großen Rates der Stadt Basel zugekommen, die auf eine Wieder-vereinigung von Stadt und Land abzielte. Am 9. März 1861 faßte derLandrat den Beschluß, daß hievon niemals die Rede sein könne. Obwohldas Volk der gleichen Ansicht war, wurde doch dieser Beschluß als eineÜberhebung des Landrates aufgefaßt. Dieser Meinung verlieh JakobChristoph Rolle von Lausen, früher Lehrer jetzt Rechtsagenc, ein volks-tümlich beredter Mann, Ausdruck. Als „Revisionsgeneral" brachte er eineBewegung zustande, die in der Abstimmung vom 24. März 1863 dasallgemeine cbligatorische Referendum zeitigte.
Mehr persönlicher Natur spielte sich in Zürich der Kamps ab. Dortwar seit der Zeit des neuen Bundes Alfred Escher (!819—1882),Direktor der Nordostbahn und Präsident der Zürcher Kreditanstalt, seit 1848Nationalrat , der einflußreichste Mann. So wenig wie Minister Metternichfrüher in Österreich, mochte er in der Schweiz, zumal in Zürich dem Volkeauch nur den geringsten Einfluß gönnen, gedachte aber Staat und Öffentlichkeit