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Das russische Eisenbahnnetz und die wichtigsten Betriebs-Resultate der russischen Eisenbahnen / von S. Jastrzembski
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ausschliessliche Recht zur Bildung einer Actiengesellschaft für denBau der Zarskoje-Sseloer und Peterhofer Eisenbahnen zu verleihen.Zu diesem Zweck wurde demselben gestattet ein Programm zur Bil-dung dieser Gesellschaft sowohl innerhalb des Reiches als ausserdemselben bekannt zu machen und hierin folgende, von AllerhöchstSeiner Majestät hierüber festgesetzte Bestimmungen aufzunehmen:i) Jedermann, welcher der Unternehmung dieser Eisenbahnen bei-treten will, hat bei der Subscription an die von Ritter v. Gerstnerhiezu bezeichneten Handlungshäuser den fünften Theil des von ihmsubscribirten Kapitals in Baarem einzuzahlen. 2) Die Actiengesell-schaft ist dann konstituirt, sobald das für den Bau der Eisenbahnerforderliche Kapital ganz gedeckt d. h. der fünfte Theil hievon baareingezahlt und die übrigen 4 ; 5 subscribirt sind. Bevor diese Raten-zahlung geschehen und der Rest des Kapitals subscribirt ist, darfum das definitive Privilegium weder im Namen des Ritters v. Gerst-ner noch in jenem der Gesellschaft nachgesucht werden. 3) Derauf solche Art gebildeten Gesellschaft werden in der Absicht, die Aus-führung des Unternehmens möglichst zu unterstützen, vorläufig fol-gende Prärogative und Concessionen verliehen : a) der Gesellschaftwird das ausschliessende Recht zum Baue der Eisenbahn von Peters­ burg nach Zarskoje-Sselo und Peterhof ertheilt ; nur hat dieselbevorerst einen Plan, worin die Richtung der Bahn ersichtlich ist, vor-zulegen und die Bestätigung desselben von der Regierung zu er-bitten. Während 10 Jahre vom Tage der Bekanntmachung des Pri-vilegiums darf Niemand anderer eine Eisenbahn zwischen den ge-nannten Punkten weder erbauen noch benützen. Nach Ablauf der10 Jahre bleibt die Eisenbahn fernerhin noch Eigenthum der Gesell-schaft. b) Die Ausführung der zwei Eisenbahnen wird ganz so be-trachtet, als wenn es eine unmittelbar von der Regierung gemachteUnternehmung wäre, c) Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich dasnothwendige Eisen für den Bau der zwei Bahnen in Russland anzu-schaffen, wenn die Eigenthümer der russischen Eisenwerke dasselbein gleicher Qualität und der erforderlichen Form mit einem Zu-schläge von 150/0 zu jenem Preise liefern wollen, zu welchen dieGesellschaft das Eisen mit Inbegriff der Transportkosten bis Peters­ burg aus England zu beziehen vermag. Die Aktiengesellschaft wirddaher in einer öffentlichen Bekanntmachung den Eigenthümernder russischen Eisenwerke den Bedarf und die Qualität des Eisensanzeigen , dessen sie zur Ausführung des Unternehmens bedarf.