Band 
Erster Band.
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Eine folgenreiche Veränderung in der ursprünglichenVerfassung der Burgundionen fand zur Zeit ihres Eindringens111 Gallien statt. Damals ziemlich 1 wählte das ganze zumHeer gewordene Volk im Bedürfniss einheitlichen Heerbefehlseinen gemeinsamen, lebenslänglichen Heer - und Volksanführer,^ as heisst einen Heer- und Hationalkönig, ohne Zweifel auseinem der Adelsgeschlechter, aus welchen bisher die hervor-ra gendsten Gaufürsten hervorgegangen waren 2 . Nachdem aberdas Reich der Burgundionen in Gallien einmal gegründetWar, wurde das Nationalkönigthum ein erbliches 3 . ImEöderaten-

Hh 73 N. 23, Derichsweiler S. 158 iS". 41 und Waekernagel S. 372, nachWelchen Fauriel I. 536 zu berichtigen, der in Hendinos und Sinistus ent-eilte Worte findet, welche ein den Burgundionen eigenthümliches, vomgothischen und fränkischen gleich weit entferntes Idiom verrathen. Troya j, 2.^33 lässt den gothischen Ursprung jener Worte dahingestellt sein, nimmtl hn aber I, 4. 296 mit Junius und Wächter in dem Sinne an, dass er gegendieselben den niehtgotbischen Ursprung der Burgundionen behauptet. ■■kölsche Ableitungen des Sinistus: vom deutschen Sinn, Lazius XI. 60u Hd Gollut III, 1 col. 275f. (vom angeblich keltischen Sinara, esprit, Boyve-*■■50); vom kymr. Sin, Tempel und Grabstätte der Könige, Schöpflin^13 X.*; von Sin, angeblich heiliges Haus, JvMüller I. 87 X. 17 nach^achter Mise. Berol. contin. S. 44 f.; von einem angeblich keltischen^Wist, Gagern II. 112; vom norweg. syne, ich zeige, oder syng, ichSln ge (neml. die Zukunft, vaticinor), Belloguet S. 45. Der LetztgenannteCl üert und verwirft die jedenfalls weniger irrigen Ableitungen aus demgothischen: nemlich aus sinistans, von seneigs, der Greis (Wächter); ausS * ue igs-stawa, ältester Bichter (Gingins).

1) Nicht erst in den späteren Sitzen am Bhodan, wie Otto von Frei-Sln gen Chron. IV, 22 meint.

2) Waitz I. 170. II S. XXI. Sehr unpassend bezeichnet Troya I, 3. 989.- 1250 die Könige der Burgundionen, seit deren Niederlassung in

. ilen ’ a ^ s Hendine. Pfahler S. 84 sagt von den Hendinen irrig: „derenht seit Niederlassung auf römischem Boden gewachsen sein muss;“h wird gleich darauf Günther richtig als Begründer des burgundio-t^chen Reiches in Gallien genannt. Durchaus falsch Wurstemberger I. 216:1111 Bleibt ungewiss, ob sieh die Hendine seit Ammians Zeit zu Erbkö-l S?en erhoben, oder ob die schon früher unabänderlichen Siniste sich aucher 'Weltlichen Gewalt bemächtigt hatten. “

q a ) Montesquieu 18, 22, JvMüller Werke I. 21 f. und Waitz I. 166, dere gor. Tur. HFr, II, 28 citiert. Dort ist jedoch nur von den vier SöhnenTit leUc ^ s ’ von ihrer Thronfolge die Rede; sichere Belege sind LB.

^ _■ Gregor. Tur. HFr. III, 5, Marius a. 516. 524; vergl. auch Sulpieiustheg. 'Jur. HFr. II, 9 über die Franken.

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