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Durgundiens zum hierseitigen König gewählt; ein Gleichesgeschah in dem seitherigen Wahlreiche durch die zu LausanneVersammelten Reichsstände mit seinem Enkel Conrad im J. 937Und mit dessen Sohn Rudolf III im J. 993 1 . Auch späterUoeh, als Burgund vom deutschen Reiche abhängig geworden,übten die hurgundischen Reichsstände einen starken Einflussa uf die Geschicke des Königreichs aus, und selbst nach Auf-lösung desselben waren es die burgundischen Grossen, welcheihre Vorrechte gegenüber dem Reiche und den Rectoren Bur-gunds geltend zu machen suchten 2 . Erst in weit spätererEeit taucht in einigen Gegenden ehemals burgundionischerLande das Institut der Landstände auf, so im WaadtlandeUnter savoyischer Herrschaft um die Mitte des 14. Jahrhunderts,Wenigstens in der Eorm, dass die Repräsentanten der Städteüüt den Baronen, unter Ausschluss des Clerus, als sogen.Etats du Pays-de-Yaud einberufen wurden, um dem Landes-herrn gegen Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten zuhuldigen und nöthigen Falls Leistungen an Geld und Truppen5511 bewilligen 3 . Yon einer Vertretung der LandgemeindenUnd von eigentlichen Volksversammlungen war auch damalskeine Rede. Es war daher ein eitles Wagniss, wenn BochatLe sogenannten Etats du Pays-dc-Vaud auf ein dortiges,Se it den Tagen des conventus Helvetiorum fortbestandenesEecht der Volksrepräsentation zurückführen wollte.
Die Religion der Burgundionen war ohne Zweifel diegermanisch - scandinavische. Dies ist schon vorweg aus denhlten Beziehungen des Volkes zu Scandinavien zu schliessen 4 ;erhellt aber deutlich aus den religiösen Vorstellungen, welcheAbsetzbarkeit der Fürsten, im Gegensatz zur Unantast-ar keit des Oberpriesters, und dem Institut des gerichtlichen
1) Quellenangaben bei Forel S. 27f. 44. GO.
“0 Mülinen S. 2 f.
3 ) Mülinen S. 15 ff., nach welchem Forel S. XCIV f. zu berichtigen.
4 ) Ampere II. 130.
Un, Geschichte d. Burgundionen.
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