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Erster Band.
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der Waffengewalt Roms, Italien mit der bald nachher durchOdoacer in’s Werk gesetzten Landtheilnng verschonte 1 . Dietraurigen Folgen seines Raabzuges nach Oberitalien (489)milderte er dadurch, dass er, auf die Vorstellungen des vonTheoderich an ihn abgesandten frommen Bischofs Epiphaniasvon Pavia, aus der grossen Zahl auch von früher her inburgundionische Knechtschaft gerathener Rewohner Oberitaliensüber sechstausend unentgeltlich, die eigentlichen Kriegsge-fangenen gegen ein an ihre Herren zu entrichtendes massigesLösegeld freigab, wiewohl er anfänglich das Kriegsrecht geltendmachte (494) 2 3 4 * . Uebrig gebliebene oder andere oberitalischeKriegsgefangene der Burgundionen wurden auf schriftlicheFürbitte und die Lösegeldsendungen des ehrwürdigen Mai-länder Bischofs Eustorgius freigegeben 8 . Die Barmherzigkeit,welche Oäsarius, Bischof von Arles, nach dem Siege derOstgothen über die verbündeten Franken und Burgundionen(510) dadurch bewies, dass er die von ihm aus ostgothischerKriegsgefangenschaft gelösten Burgundionen verpflegte, wurdefür Gundobad die Veranlassung, dieses Liebeswerk durchZufuhr von Lebensmitteln zu unterstützen 4 . Wie sehr derKönig gegen das Ende seines Lebens von dem Wunsche erfülltwar, dass die Kriege mit ihren Leiden für die Menschheitüberhaupt aufhören und einem friedlichen Völkerleben weichenmöchten, erhellt deutlich aus der von ihm an den BischofAvitus brieflich gerichteten Frage: ob die in der heilige 11Schrift verheissene Zeit schon da gewesen oder zukünftig sei,da die Völker ihre Schwerter in Pflugschaare, ihre Lanzenin Sicheln verwandeln und nicht mehr eines gegen das andere

1) Ennod. a. 0. S. 404. Audi Italiam nunquam a te divisam et multumde animi tui clementia confidentem.

2) Ennodius Vit. B. Epiph., Opp. S. 40C ff. und daraus abgekürztHist. misc. XVI. 100. b. A. Murat. - S. 349 Eyss. Hie a Theoderico Galfl aSad Gundübadum pro captivis redimeudis directus, exeepta innuniera nudti"tudine, pro quibus pretiuni tribuit, sex milia captivorum ob solam sanctitatissuae reverentiam eoncessa secum reduxit; vgl. Laurent V. 77, BIuhi" cWBRR. S. 64 f. und Binding I. 222.

3) Avitus Ep. 8, dazu Sirmond Kot. S. 15 f.

4) Vita S. Caesarii II, 7; vgl. Sirmond zu Avit. Ep. 9 Not. IC " n ^

liinding I. 222.