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Erster Band.
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Minister, der Römer Aridius, war ein Catholik, wiewohl eraus Rücksicht auf den König sich den Arianern nicht ungünstigzeigte 1 . Oberherr in kirchlichen Dingen, behandelte Gundobadseine catholisclien Unterthanen und ihre Kirche mit wahrerToleranz: er beschützte Kirche undPriester vor Verunglimpfung!wenn auch nicht ohne politische Rücksichten 2 ; die catholisclienKirchen hatten ihm ihre Güter, als bewahrte oder geschenkte,zu danken 3 ; catholischen Bischöfen Burgundiens gestattete er,zu Lyon ein Religionsgespräch mit arianischen Priestern z uhalten 4 , und als gemäss seiner Absicht, Unruhen zu vermeiden,das Gespräch im Palaste gehalten wurde, wohnte er selbst dein'selben bei, hörte, ohne seine Herrseherstellung geltendmachen, den Verhandlungen mit Ruhe zu und sorgte dafür,dass weder die Sieger sich überheben, noch die Besiegtenbeschämt werden sollten 5 ; nach fruchtlos gehaltener Disp u "tation liess er sich durch Avitus die Hauptgründe der catho-lischen Gegner schriftlich nochmals aus einander setzen nndwünschte, des Streites überdrüssig, die Arianer möchten, wennauch nicht bekehrt, doch ermüdet werden 6 * * . Den Vorstellungen

1) Collatio episcopor. S. 306 a. Sciebat illum favere Arianis, ut gratis 111regis consequeretur, licet fidem nostram profiteretur.

2) LB. Addit. II = Tit. 107 § 12.

3) Avitus Ep. 39; vgl. Sirmond Not. S. 34 f., Binding I. 223 u ®

Bröcker S. 34. Unrichtig Troya II, 1. 202. Was Daguet S. 38 von d® 1durch Gundobad, angeblich zwischen 478 und 507, dem Bischof von 'YValb 9ertheilten Ermächtigung, der Kirche der h. Thebäer zu St. Moritz e,nKloster beizufügen, zu erzählen weiss, ist leere Supposition. ,

4) Collatio episcopor. etc.; vgl. oben S. 118, Pardessus I, 2. 41 u

Gelpke I. 39. ^

5) Collat. episc. S. 305 b. und Avitus Ep. 21; vgl. Binding 1.150. 294 ^

Dieser lässt S. 150 den König die Verhandlungen leiten, S. 295 lDnur zuhören. Die Stelle des Avitus ist aber corrupt, und es muss rexsed gesetzt werden. .

6) Avitus Ep. 21 S. 65 f.; vgl. Binding 1.152. 295. Bei Avituslässt Gundobad nach einem zu Lyon gehaltenen Concile durch den

rnius. der sonst unbekannt ist, nachtrag

zurückgebliebenen Bischof Chartenius, der sonst unbekannt ist,noch dogmatische Fragen an die catholischen Bischöfe richten, worai

,uf n uBden

Avitus antwortet. Nach HLFr. III. 125 bezieht Pardessus I, 2. 41

Brief auf das Lyoner Religionsgespräch. Gegentheilig urtheilen DA4 N. a., die Vorrede zu Sirmond Opp. ed. Ven. I § 1 u -

Spioil. III. 304

T. 291 f., dieser aus dem Grunde, weil Gundobad nach jenem Gesp ra