Band 
Erster Band.
Seite
155
JPEG-Download
 

155

Lyon und. Vienne bekleideten und nachmals Bischöfe wurden,sind weiterhin zu erwähnen. Ursprünglich ein burgundio-mscher Staatsdiener war auch der Börner Laurentius, deraber, von Gundobad in diplomatischer Mission nach Byzanzgesandt, dort in höhern Staatsdienst trat und als vir illustrislängere Zeit darin wirkte; von zwei in Burgundien zurück-gehaltenen Söhnen erhielt er den Einen zurück, auf ein vonChlodwig unterstütztes Begehren des Kaisers Anastasius,sowie auf Verwendung des Bischofs Avitus und des PrinzenSigismund 1 . Am Hofe des Königs Sigismund wurde derBischof Avitus, der jenen im wahren Glauben unterrichtethatte (S. 119) 2 , abgesehen von seinem geistlichen Wirken, fürnichtige Staatschreiben, namentlich an den byzantinischenKaiser, als Canzler verwendet 3 , und wie die BegierungSigismunds überhaupt mehr geistlicher, als politischer Artwar, so finden wir ihn hauptsächlich im Verkehre mit catho-üschen Clerikern 4 .

In den Eormen der Verwaltung ist sodann der römischeEinfluss keineswegs zu verkennen: viele Beamtungen warenrömischen Hamens und Ursprungs, wurden auch anfänglichz - Thl. wol von Bömern versehen 5 ; römische Sprache, Schrift

1) üvitus Epist. 7. 41. 42. 43. 44; vgl. Sirmond Not. S. 36. 38 undTr °ya II, 1 . 435 ff., nacli -welchen Binding I. 292 f. z. Thl. zu berichtigen.Ganz irrig hält Lecointe a. 497, III, Laurentius für einen bei den Frankenhochgestellten Mann, dessen Sohn sieh bei den Burgundionen aufgehalten^ a he, von Gundobad aber auf Begehren Chlodwigs und auf Avitus’ Zureden2 Urü(:kgesatidt worden sei, und zwar als Ueberbringer des Briefes von■^ T itus an Chlodwig (Epist. 41).

2 ) Dahin Derichsweiler S. 115 zu berichtigen.

®) Avit. Ep. 83 und 84. Petigny II. 488 übertreibt: Avitus redigeait^ u te sa correspondance, neml. Sigismunds; vollends unrichtig behauptetarichsweiler S. 58, Avitus habe den ganzen diplomatischen VerkehrUndobads geleitet. Avitus war am Hofe Gundobads lediglich als geist-lc her Itath und Lehrer geehrt (S. 130 f.).

4 ) Dinding I. 256 N. 883.

5) Hieher gehören z. B. der advoeatus fisci und die proeuratores fiscikB. Tit. 6 § 5 (vgl. Barkow S. 22 und Derichsweiler S. 104. 179 N. 8 );er s Patarius LB. Tit. 52 § 2 (der Waffenträger; sonst der Waffenschmied,

1’ Bes Alam. Tit. 79 § 7) und einige der Hofbeamtungen, die in LB.°hst. I § 4 . genannt werden (S. 87 N. 4.); vgl. Fauriel I. 527 f., der