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wüstungszag, welchen Gundobad im J. 189 nach Ligurien(Oberitalien) unternahm, indem er die Fehde zwischen Odoaceiund Theoderich zu seinem Vortheile ausbeutete 1 . Cassiodorusbezeichnet diese Expedition als ein Wiederaufleben der bar-barischen Wildheit früherer Zeit, nemlich der ersten Zeit derVölkerwanderung 2 ; auch heisst ihm der Krieg ein Räuber-krieg (bellum furtivum) und das kriegführende Volk einRäubervolk (praedo). Dazu trifft dieses der Vorwurf d elTreulosigkeit von Seite Theoderichs, der damit das Halteneiner ständigen Besatzung in der Grenzfestung Aosta motiviert •Der Bischof Avitus, freilich von Hause aus ein Barbarenver-ächter, rühmt vom Mailänder Bischöfe Eustorgius, der dieFreigebung Kriegsgefangener der Burgundionen mit schritt'licher Fürbitte und mit Geldsendungen bewirkt hatte, er habevermöge der Ehrfurcht gegen seine Person, durch Unter-würfigkeit die Unmenschlichkeit, durch Verwendung die Grau-samkeit, durch Geldanerbieten die Geldgier des harten Barbarenbesiegt 1 4 . Im westgothisch - fränkischen Kriege machte Gun-dobad mit Chlodwig, seinem frühem Feinde, aus politischenRücksichten gemeinsame Bache gegen die bisher befreundetenWestgothen, und seine Truppen thaten sich durch Plündeinhervor 5 * * , das in einem andern Kriege auch an einer Kirche
1) Ennodius Vit. B. Epiphanii, Opp. S. 398 Sirm.: Haee . . Burgundio immitis exereuit. Ebendaselbst S. 404 sagen die von & e11Burgundionen heimgesuchten Ligurer zu denselben: Videte, ne . . •urbanoruni consuetudine crimina supprimatis. Hier werden (mit welchen 1Rechte ist freilich fraglich) die Gewalttätigkeiten der burgundionis c h enKrieger als Verbrechen bezeichnet, welche sie im Umgänge mit den Böm erBder Hauptstadt (urbani) angenommen hätten. Es liegt näher, in dies crSache an das Beispiel der Alamannen zu denken, welche nach Cassiodor 11Var. XII, 38 gleichzeitig in Oheritalien eingebrochen waren.
2) Var. 12, 28: feritas gentilis prioris temporis.
3) Bei Cassiodorus Var. II, 5: In procinctu semper erit, qui Barbar 00
(nemlicb die angrenzenden Burgundionen) prohibere contendit: qui» s0 ' Umetus cohibet, qnos fides promissa non retinet. . ^
4) Avitus Ep. 8: vieta est per reverentiam vestri in rigore barbari ^bumilitatc immanitas, intercessione crudclitas, illatione cupiditas. Vgl c ^ endaselbst: interveniendi viribus absentia vobis saxa sic frangitis.
5) Vita S. Caesarii I, 15 bei Mabillon AA. SS. Ord. S. Bened. I-
Isidor. Chron. Gotb. era 521 bei Labheus IT, 66 und Grotius Historia
S. 720.