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gundionen nie in so tiefe sittliche Entartung herab, wie dieFranken * 1 2 , und noch heutzutage zeichnen Treuherzigkeit»Biederkeit und gemüthliches Wesen, als angestammte, trotzaller verderblichen Gegeneinflüsse ererbte sittliche Güter,den Burgunder vor den übrigen Franzosen vortheilhaft aus-
IX. Parcieller Fortbestand germanischerEigenart.
Haben wir im Yorhergegangenen den Einfluss, welchendie römische Cultur auf die Burgundionen ausübte, und derenBomanisierung mit ihren guten und schlimmen Folgen aner-kennen müssen, so wäre es doch ein grober Irrthum, wennman diese als ein vollständiges und durchgängiges Aufgeheuder angestammten Art in der gallo-römischen ansehen wollte"-
Wie die übrigen in Gallien eingedrungenen germanischenVölker, besassen die Burgundionen beachtenswerthe Anfängeeiner Kationalbildung, welche, wiewohl von der römischenOivilisation eben so sehr als von barbarischer Wildheit ver-schieden, entwicklungsfähig war und sich in Sitte, Spracheund Schrift, Gesang, Poesie und Kunst zeigte 3 , ln diesenBeziehungen bewahrten nun die Burgundionen auf Jahrhun-derte hinaus oder doch noch längere Zeit Eigenartiges, odeiwo solches sieh mit Bömischem vermischte, ward diesem einfremdartiger Typus aufgedrückt. Im Betreff der Spuren»welche selbst von der ursprünglichen Verfassung der B 111 'gundionen noch in später Zeit Vorkommen, verweisen wir aU *das hierüber schon Bemerkte (S. 96 f.), um jetzt den Fort-bestand germanischer Art in den hievor angedeuteten Punctennachzuweisen.
von Sitten, nach Fredegar HFr. contin. c. 27—29. 44; vgl. Dagnet S- 47 tund Gelpke II. 9. 11 f. In cnrolingischer Zeit klagt Agobard Conti®iudic. Dei, Opp. I. 328 f. über politische Verwilderung in Burgundien.
1) Löbell S. 99 und Eettberg I. 284; Gelpke II. 569 hat hi cSübersehen.
2) Gelpke II. 2.
3) Rettberg TI. 563 f.