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Erster Band.
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lind, stärkere Verbreitung des Christenthums bei den Bur-gundionen zu erkennen (S. 226). Wurde die betreffende orna-mentarische Technik, wie bei den Burgundionen, anfänglichauch bei Franken und Alamannen von römischen Künstlerngeübt, so eigneten doch selbst diese Völker, obschon roherals die Burgundionen, sich dieselbe später ebenfalls an. Eserhellt dies schon aus der nachmaligen Uebertragung derdurch jene Technik dargestellten Ornamentik auf andere Künste,wie auf Calligraphie (S. 227 f.) 1 . Wir wissen aber, dass über-haupt die Gewerke der Eisenschmiede, Erzgiesser und Gold-arbeiter sich aus der spätrömischen Zeit in die carolingischefortgepflanzt haben, da die ferrarii, fusores und aurifices,welche in dem von Constantin im J. 337 namentlich f’ 111 'Gallien gegebenen Gesetze 2 und noch im burgundionischenGesetzbuche erwähnt werden 3 , in den Denkmälern aus derZeit Carls des Grossen wiederkehren 4 . Aehnliche Verhält-nisse erzeugten bei den Angelsachsen ähnliche kunsthisto-rische Erscheinungen, so dass sich auch bei ihnen das belebte

1) Ganz verkehrt will Labarte I. 476 f. Metallarbeiten, die, in Gobiund Silber fein damasciert, Band Verschlingungen in der Art, wie sie >»verzierten Buchstaben von HSS. des 8. und 9. Jahrhunderts Vorkommen,gallo-römischen Künstlern (sic) der letzten merovingischen Zeit und sog ardes 9. Jahrhunderts zuschreiben.

2) Cod. Theod. XIII, 4. 2.

3) Tit. 21 § 2, wo neben dem servus aurifox, argentarius, ferrari» sder (servus) faber aerarius eben der fusor ist.

4) Gfrörer S. 173 f. und Löbell S. 405. Ueber die Fortdauer derErzgiesskunst in merovingiscber Zeit bis in die Zeit Carls des Grosse»vgl. Labarte I. 339ff. Ueber die merovingisehe Goldschmiedekunst habe»in neuester Zeit Fr. de Lasteyrie (S. 212 N. 5), Labarte I. 415—513 und Ch-de Linas Les oeuvres de St. Eloi et la verroterie cloisonnüe geschrieben-Die Inschrift eines mit in Gold gefassten rothen Gläsern und Steinch e »verzierten Reliquiariums, das im Schatze der Abtei zu St. Maurice liegund der fränkischen (merovingischen oder carolingischen) Zeit Burgundie» sangehört, trägt die Namen der germanischen Künstler Undiho und Efl°>die dasselbe verfertigt haben; vgl. Le Blant II. 580. Lasteyrie missbrauchtdas Vorhandensein jener Namen, um den Germanen die Kunst der verrote riecloisonnee als eine aus Germanien mitgebrachte zu vindicieren, wogeg 011Labarte I. 488 f. jene Kunst als eine antike nachweist, die später v ° nByzantinern, wie von Gallo-Römern, noch später auch von Gallo-Fra»k eBgeübt worden sei.