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Erster Band.
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beweist jedoch die Stelle des Olympiodorus Nichts, da die-selben zur Zeit der Erhebung- des Jovinus noch nicht aialinken Rheinufer ansässig waren (S. 306). Dagegen hatJ. v. Müller * 1 , mit Bezug auf die im Nibelungenliede über-lieferten Wohnsitze der Burgundionen um Worms 2 , die dortige-Gegend als Mittelpunct ihi-er wcstrheinischen Niederlassung,Worms, den Königssitz der Heldensage, als ihre Hauptstadtzuerst und mit Recht bezeichnet 3 .

Weiter ist die Frage zu beantworten, wie weit die vonConstantius den Burgundionen in der Germania I eing e '

die Burgundionen gleich im J. 407 sich in Gallien fostsetzen, Gun<h' ,;:,rim Standquartier Mainz Jovinus zum Kaiser erheben, im Kriege mitden Körnern seine Herrschaft vom Khein bis zur Khone ausbreiten undsein Leben durch Athaulf verlieren (Verwechslung mit dem weit spätemUmkommcn Gundicars durch die Hunnen), die Burgundionen aber im Besitzedes Eroberten bleiben und durch ilonorius grosse Strecken in Oberger-manien abgetreten erhallen. Hievon sind nur die zu Mainz gescheheneErhebung des Jovinus durch Gundicar und die Abtretung eines Theils derGermania I geschichtlich. Die Niederlassung in der Germania I, freil®' 1um Mainz, nimmt auch Wurstemberger I. 168. 188 an, der dieselbe mitUJ richtig datiert, aber den oben S. 310 N. 5 gerügten Irrthuni begeht-

1) I. 87. 89 und Werke 1. 521.

2) Das alte Borbetomagus der Vangionen, später Vangiones, civita sVangionum, fränkisch Warmatia u. s. w.; vgl. Valesius NG. S. 92 f. undhievor S. 326 N. 1. Worms war bei der Invasion von 407 durch längere Be-lagerung verwüstet worden (Hieronymus Epist. 123, ad Agerochianbspricht übertreibend von Vertilgung), mochte sich aber, gleich Mainz, t> lSzum J. 413 wieder erholt haben.

3) Ihm folgen Gagern II. 247 (freilich mit Hinzunahme des Elsassesund der Schweiz), Gingins S. 193 f., Troya I, 3. 989. 992. 1055 (Borgogno®di Vormazia) u. oft., Zöpfi I. 48. 67, FHMüller I. 340 (mit einem „mag“)’Gaupp S. 277, Matile S. 3, Kettberg I. 254, Grimm S. 703, A. HenneS. 22, Daguet S. 30, Wietersheim IV. 172 und Derichsweiler S. 22. 32-Unrichtig Vögclin-Escher I. 10: „zwischen Mainz und Worms.“. Untenstützt wird obige Ansicht von Müllenhoff in Haupts ZS. X. 148, der ib rt ‘Urheberschaft Leo in seiner Universalgeschichte zuschreibt; Derichsweil erS. 159 N. 10 wiederholt diese irrige Behauptung. Schmitt I. HÜ.glaubt irrthümlich, es sei mit der Niederlassung am linken Kheinufe 1nicht sowohl die Germania I, als vielmehr die Maxima Sequanorum S emeint. Willkürlich lässt er dagegen S. 133. 134 und N. 3 die Nied®lassung von Burgundionen um Worms von einer andern, nachmals ein?^wanderten Volksabtheilung gegründet sein, weil nach ihm die im J-über den Khein gegangenen Burgundionen schon damals oder doch 1J. 413 im Besitze der sequanischen Provinz waren.