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Erster Band.
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Und 9000 Kinder und Greise betragen hätte); dass anderseitsdie Mannschaft in den nächst voran sgegangenen unglücklichenKämpfen mit den Hunnen bedeutend, etwa um t j B geschwächt'Worden sei, so hätte die Yolkszahl bei der Trennung vomHauptvolke (im J. 413) immerhin höchstens bei 30,000Seelen betragen (10,000 Krieger, 5000 Frauen, 15,000 KinderUnd Greise).

Wer obige Schätzung der Volkszahl der Burgundionenhei ihrem Eintritte in Gallien für zu niedrig und mit den imKrühern angeführten Angaben Ammians und Orosius’ (S. 9. 100)nicht übereinstimmend erachtet, möge bedenken, dass dieWestgothen bei ihrer Einwanderung in Gallien (412) um einHvittel schwächer als die Burgundionen waren, wenn nemlichdie Berechnung 1 richtig ist, nach welcher erstere damals nur10,000—80,000 Manu und über 200,000 Köpfe zählten. Wasspeciell unsere Schätzung der waffenfähigen Burgundionenhetrifft, wird man dieselbe nicht für zu niedrig halten, wennman weiss, dass nach Procop die Vandalen, freilich ebenfallsnach manchen Schicksalen, bei ihrem Uebergange nach Africa(d27), mit Einschluss der Alanen, nur 50,000 Bewaffnete,und i m J. 476, obwohl durch eigene Vermehrung, sowie durchZufluss anderer Barbaren stark angewachsen, nicht volle^0,000 Krieger stellten 2 ; dass endlich ebendieselben unmittelbarv °r ihrer Unterwerfung durch Beiisar (534) immerhin erstacht Myriaden, d. h. 80,000 Waffenfähige, bei einer unbe-stimmten Zahl von Weibern, Kindern und Knechten hatten 3 .Andererseits kann unsere Schätzung nicht als übertriebengelten, wenn die muthmassliche Stärke der Ostgothen bei^rem Einmärsche in Italien berücksichtigt wird. Procop zwar

1) Fauriels I. 113 ff.

2) Procop BV. I, 5. Victor Vit. Persec. Vaml. I, 1 gibt die ge-s ammte Volkszahl der Vandalen , zur Zeit ihrer Einwanderung in Africa,2u 8 0,000 Seelen an, offenbar viel zu niedrig und wahrscheinlich in Ver-wechslung der Zahl der Waffenfähigen mit der Seelenzahl.

3 ) Procop. Hist. Are. c. 18, wo die Xiebersetzung centum sexaginta

falsch ist. Ueber die Angaben Procops und Victors von Vita vgl. PapenoordtS. 64 f. 222 ff _