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Erster Band.
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Hiegegen wird jedoch eingewendet, Prosper Aqnitanushabe mit dom Ansdrucke non diu in den Worten: qua nondiu potitus est, siquidem illum Hunni cum populo suo acstirpe deleverunt, wie Cassiodorus mit seinem non multopost, ein Ereigniss gemeint, welches nicht der nächsten Folge-zeit, sondern einer spätem Zeit angehöre; es sei daher wahr-scheinlich, dass ihre Angaben sich auf die Zeit von AttilasEinfalle in Gallien (451) beziehen und Gundicar damals vonAttila eine Niederlage erlitten habe, wie dies von PaulusDiaconus ausdrücklich bezeugt werde * 1 . Allein Prosper Aqui-tanus und Cassiodorus (das angebliche Zeugniss des PaulusDiaconus lassen wir einstweilen bei Seite) würden das frag'liehe Ereigniss nicht als ein solches bezeichnet haben, dasnicht lange nach der ersten Unterwerfung der Burgun-dionen erfolgt sei, wenn es erst nach 15 Jahren eingetretenwäre 2 ; es kann vielmehr non diu schon wegen der chro-nistischen Reihenfolge nichts Anderes als non plus anno be-deuten 3 . Hiezu kommt, dass Prosper Aquitanus z. J. 455sich einer ähnlichen Phrase bedient, um ein Ereigniss einzu-führen, das im gleichen Jahre, ja nach zwei Monaten g e 'schehen: er sagt nemlich anlässlich der Thronbesteigung desMaximus, der die Wittwe des ermordeten Valentinianszur Heirath zwang: sed hac incontinentia non diu potitusest. Nam post alterum mensem . . . a famulis regh®dilaniatus est cet. 4 * * . Es kann daher des nemlichen Chronisten

eandem uno annno (sc. superiori) Prosper consularis (= Aquitanus) co» 1 'prehendit: in plures Idatius distinxit a. 436 und 437. Ceterum his colla tlSAetius per Hunnos rem confecisse videtur. Schurzfleisch, an erster Stell®»und Bochat benutzen übrigens den falschen Idatius, den Bochat überdiesfür Cassiodorus ausgibt.

1) So Mascou I. 408. 432. II. Anm. II. S. 3 und noch Bethnian 11GRC. I. 141 f. N. 8; Türk II. 11 stimmt im Betreff des vermeintliche 0Factums bei, bezweifelt aber den Zeitpunct.

2) Bochat II. 158 f. N. 2 und Wietersheim IV. 353 f.

3) Schurzfleisch III, 1. a. Bethmann GRC. I. 142 N. 8 meint freilich-Prosper Aquit. habe die 14 Jahre von 437-451 (sehr. 16 Jahre v01 *435-451) im grösseren historischen Ueberblieke (der bei chronistischer D® rStellung eben unmöglich) sehr wohl durch non diu bezeichnen können.

4) Danach Continuator Prosperi Aquit. S. 25, der S. 31 a. 493 eben

dieselbe und S. 37 (am Schlüsse) eine ähnliche Phrase in gleich enge® 1

Sinne anwendet.