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scheuwürdige Intrigue, welche Aetius gegen seinen Neben-buhler Bonifacius gespielt hat * 1 , sowie die Art und Weisedes Aetius, den Feind unversehens zu überfallen 2 , so ist kaumzu zweifeln, dass die Burgundionen ein Opfer der Treulosigkeitdos Aetius und eines von ihm veranstalteten Ueberfalls derHunnen gewesen sind 3 .
Widerspricht, wie wir gesehen, der Bericht des ProsperAquitanus über die Urheberschaft der Niederlage der Bur-gundionen dom bei Tiro Prosper und Idatius keineswegs, s°besteht dagegen hinsichtlich des Kampfergebnisses vom J. 436eine thatsächliclie Differenz zwischen den zwei erstcren Chro-nisten und dem dritten. Während nemlich jene sagen, dasVolk der Burgundionen sei (Tiro Prosper: beinahe) aufgeriebenworden und dabei auch der König (Prosper Aquitanus: Gun-dicar sammt seinem Geschlechte) umgekommen, begnügt sichIdatius mit der sehr stark ermässigenden Angabe: es seien20,000 Burgundionen im Kampfe gefallen.
Bei dieser enormen Differenz erinnern wir vorerst andie sagenhaft übertreibende Weise spät- und nachrömischei'Geschichtschreiber und Chronisten, die von gänzlicher oderbeinahe gänzlicher Yernichtung eines Volkes zu sprechenpflegen, wo nur ein grosser Verlust an Streitkräften stattge-fanden hat 4 . Wenn nun im vorliegenden Kalle nach Idatius,dom untcrrichtetsten der Chronisten 5 , der Verlust der Bur-
schoinlich, dass der Angriff der Hunnen im Aufträge des Aetius g e "schehen sei.
1) Wietersheim IV. 281. 552 f.
2) Merobaudes Bcliqq. cd. Niebuhr II. S. 12: hostium partem i®"provisus, ut solet, noci dedit.
3) Dadurch erledigt sich das Bedenken Mascous I. 431 f. N. 2 undBcthmanns GKC. I. 142 N. 8, dass unmittelbar nach dem Friedensschluss 0mit den Burgundionen die hunnischen Hülfsvölker dos römischen Beherr-schers von Gallien über seine burgundionischen Föderaten hergefallen seinsollten.
4) So heisst es bei Orosius IV, 21 von den Marcomannen: Drusus •Marcomannos paene ad internecionem cecidit, obschon dieselben kurznachher unter Marbod in ungeschwächter Kraft auftraten. Vergl- B 111leitung S. 37.
5) Eösler S. 87 f.