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•Honen für ursprüngliche Arianer irrig hielt (S. 112), so mager aus ihrer auch von Anderen hervor gehobenen Stammver-^andtschaft mit den Gothen (S. 34) auf eine Abstammungdes burgundionischen Königshauses von dem arianischenCatholikenVerfolger Athanarich mit einem weitern Irrthumegeschlossen haben h Jedenfalls widerspricht aber die LexBurgundionum einem Erlöschen des burgundionischen Ivönigs-gesehlechts mit Gundahar aufs Bestimmteste. Hierzu kommt®och das zwar späte, doch ebenfalls sehr bestimmte Zeugnissder Passio S. Sigismundi, welche sagt, das Yolk der Bur-gandionen habe Gundeuch aus seinem, d. h. aus dem könig-lichen Geschlechte zum Könige erhoben 2 .
Wie verhalten sich aber zu den im Obigen erörtertenchronistischen Angaben die viel beregten des Spätlings Paulus
damals Gundeuch, ein Burguudionenkönig aus dem Geschlechte u. s. v.,d- h. einer der von Athanarich abstammenden Burgundionenkönige. Sorissen Valesius Kfr. V. 233, Pagi a. 413, XIV, Schmitt I. 137, BluhmeJVBRR. s 53 nnd Forcl S. XXXITI N. 2 die Stelle. Giescbrecht Uebs.Gregors v. Tours I. 87 übersetzt zwar: Es lebte damals Gundeveeh, derhurgunderkönig, aus dem Geschlechte Königs Athanarich u. s. w., befolgta W auch damit die gewöhnliche, irrige Auffassung.
1) Valesius, Pagi und Schmitt aa. 00. nehmen einen Irrthum Gregors
!lri , Valesius mit Hinweis auf die um 367 weit von einander entferntenWohnsitze der Burgundionen und Gothen, Schmitt mit Berufung auf LB.Jit. 3, wo Gundeuch als Gundahars Sohn erscheine. Giescbrecht Uebs.Gregors von Tours I Einl. S. XXXIX verwirft die Angabe von Gundevechs■Abstammung (nach der gewöhnlichen Auffassung) als falsch und sprichtB 87 3 y 0n einem Burgundionenkönige Athanarich (?), den Gregor mit
dem Westgothenkönige gleichen Namens verwechselt habe. Müllenhoff inHaupts ZS. IX. 154 hält Gregors Notiz für ein schlechtes Geschwätz der°atholischen Geistlichkeit Galliens, wogegen Bluhme WERK. S. 53, in Ver-mengung der sogen. Ostburgundionen mit den Burgundionen, Gundicarmütterlicher Seits von Athanarich abstammen lässt. Wider den vermeint-hchen, noch von Bethmann GRC. I. 143 angenommenen Arianismus Gun-‘huchs und Chilperichs I s. Einleit. S. 114 f.
2) Passio S. Sigismundi c. 1, Bern. HS. 24. rege . . ex suo generehuato nomine gundvico (vulg.: ex suo genere levato rege, nomine Gundiocho);v 8l. Bluhme WBRB. S. 53 f. und Derichsweiler S, 132, dem jedoch dieDichtigkeit obiger Erklärung zweifelhaft scheint. Wider alle gesunde®xegese wollen Waitz FDG. I, 1 S. 9 und Binding I. 285 f. 300 in derStelle der Passio ein gegentheiliges Zeugniss finden.