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stattfinden können 1 . Die urkundliche Geschichte soll niemalsnach der Sage, sondern umgekehrt nur diese nach jenerbeurtheilt werden, wiewohl anderseits die Sage, wofern siegeschichtlichen Verhältnissen nicht widerspricht, zur Ergänzunglückenhafter Geschichte mit Behutsamkeit benutzt werdendarf 2 .
VIII. Ansiedlung in der Sapaudia durch Ver-setzung und Landzutheilung, 443.
An die Nachrichten, betreffend das denkwürdige und vonder Sage gefeierte, aber zugleich entstellte Ereigniss desJahres 436, schliesst sieh die nächste chronistische Angabe,welche von der zweiten Niederlassung der Burgundionen inGallien Kunde gibt, in engem Zusammenhänge an.
Es ist dies die vereinzelt dastehende Angabe bei TiroProsper: Anno XX Theodosii (443). Sapaudia Burgun-dionum reliquiis datur cum indigenis dividenda 3 .
1) Zöpfl I. 48 f. N. 10 mit Bezug auf den für Prosper Aquit. a. 435irrig eitierten Cassiodorus a. 435.
2) Wenn Derichsweiler S. 32, im Bestreben, historische Züge w 1Nibelungenliede aufzufinden, den dort erzählten Zug der Burgundionen in sHunnenland bis an die Donau durch „altes Burgundenland“ gehen lässt,so widerspricht er sich selbst, da er S. 10 die Juthungen zwischen diealten Sitze der Burgundionen und die Donau setzt, was das nichtige ist(oben S. 47 N. 5).
3) Bethmann GRC. I. 143 N. 10 erwähnt eine vermeintliche Variantedes Datums bei Mascou II Anm. II S. 3. Dieser citiert aber die richtigeVulgärschreibung: Anno XX Theodosii; nur setzt er dazu irrig 421, nü 1dem eben so irrigen Bemerken: Es ist aber unstreitig in der Jahrzahl einFehler. Das 20. Begierungsjahr des Theodosius ist, seine Regierung vonAnbeginn gerechnet, nicht das J. 421, sondern 427 (421 bei Mascouwol nur Druckfehler); der Chronist meint aber das 20. Regierungsjab 1seit dem Tode des Honorius (t 423), also das J. 443. Vgl. oben S. 346-Sabaudia haben P. Pithoeus Opp. S. 341, Scaliger I. 52, Labbeus I. 59 andRösler S. 299; richtiger Sapaudia die editio princeps von P. Pithoeus a-1588, 8° ohne Druckortsangabe, und Roncalli I. 754, nach der Schreibung,welche auch bei Ammianus Marcellinus und in der Notitia dignitatum, aBden nachwärts anzuführenden Stellen, vorkommt und desshalb von uns beibehalten wird.