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Unter Sapaudien das nachmalige Burgund und die Westscliweiz
verstanden 1 .
Gehen wir aus diesem Gewirre von Meinungen auf dieQuellen zurück, so begegnet uns zuerst die Stelle bei Am-uaianus Marcellinus 2 , wo vom Laufe der Rhone nach ihremAustritte aus dem Leman die Rede ist: unde sine iacturar erum per Sapaudiam fertur et Sequanos, longeque progressusViennensem latere sinistro perstringit, dextro Lugdunensem,e t emensus spatia flexuosa Ararim (quem Sauconnam appellant)[inter Germanium primam fluentem] suum in nomen asciscit.Hier bezeichnet Ammian deutlich die beidseitig an den Flussa ustossenden Länder, so zwar, dass derselbe mit seinem linkenttfer anfänglich die Grenze Sapaudiens, weiterhin der Yien-Uensis, mit dem rechten zuerst diejenige der Maxima Sequa-uorum, dann der Lugdunensis bildet 3 . Da überdies Sapaudien80 Wenig als Sequanien erst mit dem Ausflusse der Rhoneaus dem Leman begann, so begrenzte dieser Sapaudien gegenHorden auf einer freilich unbekannten Strecke 4 . Es ist sonachU'i'ig, Ammian a. 0. so auszulegen, als ob Sapaudien, vomheutigen Savoien aus, über den Genfersee sich nach der süd-westlichen Schweiz erstreckt habe 5 . Die Stelle Ammians be-
ll Im ASG. XIII N. 1 heisst es, übrigens im Widerspruche mit demTexte, wörtlich also: „Um die Mitte des 5. Jahrhunderts breiteten sie[die Burgundionen] sich vom Oberrhein [richtig: Mittelrhein] (Worms)Vach ungern und den nach ihren [schreibe: ihnen] später genanntenAgenden aus (Sapaudia). “ Also wären mit Sapaudia das nachmaligeBurgund und die Westschweiz gemeint.
2) XV, 11.
3) So fasst diese Stelle vor D’Anville S. 95 f. schon Hadr. Valesius■ 105 der 2. Ausgabe des Ammianus Marcellinus von Henr. Valesius; auf
HG- S. 79 und 475 verweisend, versteht er unter Sequani die Maxima® e <luanorum, speeiell die nachmals zum Sprengel von Besanqon gehörende,s hdwärts an die Rhone anstossende Landschaft Bresse mit den Ortschaftenhelley und Seyssel. Siehe auch ebendens. NG. S. 503. 522. Aeltere‘Anbeuten, wie Guichenon I. 6, wollen Bresse und Bugey den SequanernSprechen und den Aeduern zuweisen.
4) D’Anville S. 95 f.
5 ) Diesen Irrthum begeht Böeking II. 1015 f., verglichen mit S. 1013;folgt Binding I. 5 f. Nach ihrer Erklärung Ammians müssten folge-
^chtig die Sequani ihrerseits sich südlich über die Rhone erstreckt haben,Wa s wider die Geographie verstösst.