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Erster Band.
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sich auf den Ruf der Provincialen im lugdunensischen Gallienniederliessen, und beide Angaben auf eine Uebersiedhmg anArar, Rhodan, Jura und Genfersee zu beziehen, die der rö-mischen Herrschaft in der Maxima Sequanorum ein Endegemacht habe 1 .

Müssen wir, entgegen diesen Irrthümern, die Versetzungder Burgundionen, sowie die, Abtretung der Sapaudia fest'halten und in Beidem Veranstaltungen der römischen Staats-gewalt erkennen, so fragt es sich jetzt noch, warum diesesVolk aus seinen obergermanischen Wohnsitzen erst jetztentfernt und ihm gerade Sapaudien, nicht ein anderer TheflGalliens abgetreten wurde. Die Ursachen der Abtretungsind allerdings unbekannt 2 ; es mögen aber für dieselbe Er -wägungen verschiedener Art zusammengewirkt haben. Durchdie Demütkigung in den Jahren 435 und 436 wurdendie Burgundionen ohne Zweifel zu ihrer Eöderaten- und TT»'terthanenpflicht zurückgebracht 3 , und es war daher zunächst

1) So Wurstemberger I. 168 f. 199 f. 201; er übersieht dabei, dass Sapaudi a. . datur nur von einer durch die Reichsgewalt verfügten Landabtretung!nicht von einer auf den Ruf der Provincialen geschehenen Niederlassung!wie sie Fredegar Chron. II, 46 meldet, kann verstanden werden. Scho®desswegen ist die Angabe des Tiro Prosper nicht identisch mit derjenigeFredegars. Sodann sind Sapaudia bei Tiro Prosper und Lugdunensis p r °"vincia bei Fredegar zwei durchaus verschiedene, durch die Rhone g e 'schiedene Theile Galliens, die hinwieder beide mit der Maxima Sequanoru® 1Nichts gemein haben. Wollte man aber die von Fredegar zur Lugdunens lSprovincia hinzugefügten Namen: Gallia comata und Gallia cisalpina a ®^die Maxima Sequanorum und Sapaudien beziehen (was aus später anz®'bringenden Gründen unzulässig ist), so würde damit nur das Bedenk e ®vermehrt, welches selbst Wurstemberger I. 200 N. 3 darin findet, dass b elFredegar den Burgundionen ein weit grösseres Gebiet als bei Tiro Prosp ernugeschrieben werde. Es muss daher die Nachricht des Tiro Prospereine von derjenigen Fredegars zeitlich und sachlich durchaus versehiede® ebetrachtet werden. Binding I. 9 lässt sich, abgesehen von anderen, ande*weitig widerlegten Scheingründen, durch die falsche historische Einordnung!welche Wurstemberger betreffs der Nachricht Fredegars versucht hat, z ® rVerwerfung dieser selbst verleiten.

2) Gaupp S. 278 = Pfahler S. 83.

3) Wurstemberger I. 202 glaubt das Föderatenverhältniss der B® rgundionen von Valentinian III durch die vermeintliche Abtretung derdunensischen Provinz im J. 443 erkauft.