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von den Provincialen begünstigte Erhebung der Westgothengegen die römische Oberhoheit und der dabei von ihnen ge-machte Versuch, sich auf Unkosten des Reiches auszubreiten,erhellt aus den späteren Bemühungen Maiorians, auch sie zurWiederanerkennung der Reichsgewalt zu bringen und ihrenUebergriffen Einhalt zu thun.
Welcher .war aber der Theil Galliens (pars Galliae,wie Marius sagt), den die Burgundionen besetzten ? WennGallien als das „innere Gallien“ erklärt wird 1 , so ist damitNichts gesagt. An vielerlei Versuchen näherer Erklärungfehlt es auch hier nicht. Nach älteren und neueren Historikernsollen gemeint sein: die Lugdunensis I, die Maxima Sequa-noruxn, die Viennensis, die Alpes Graiae et Penninae und derdiesseits der Duranee gelegene Theil der sogen. Provinciazusammen 2 ; die Länder am rechten Ufer der Rhone und amlinken der Saone oberhalb Lyon 3 ; die Viennensis 4 ; das Se-quanische 5 6 ; dieses und das ehemalige Gebiet der Aeduei 1
1) Von Henschen zur Vita S. Sigismundi S. 88 N. d.
2) Dieser Ansicht ist Pagi a. 45G , XIII, dem Mascou I. 471 N- ^bei pflichtet, wogegen er II Anm. II S. 3 die Besitznahme auf die Vie*"nensis, Lugdunensis und Maxima Sequanorum beschränkt. Letzterer Ansichtist Gaupp S. 284 = Pfahler S. 85. Nach Pagi, der die Occupation
zu sehr ausdehnt, brachten die Burgundionen, welche bisher die Gegend e11am Arar und Rhodan bewohnt hatten, damals die genannten Provinze*’vorab die Maxima Sequanorum, rnit Beseitigung der römischen Oberherr-schaft unter ihre eigene Botmässigkeit, ohne jedoch aufzuhören, die de*Römern verbliebenen Gebiete Galliens zu vertheidigen, wie denn Gundioehvom Papste Hilarus, der 461—467 regierte, in einem von Baronius *■463, III, mitgetheilten Schreiben an Leontius, Bischof von Arles, als Ma-gister militum bezeichnet werde.
3) Dubos III, 2 T. II. 213 und Bochat II. 175, nach welchen dieBurgundionen Lyon selbst erst nach Maiorians Tode besetzt hätten.
4) Ruchat bei Rickly zu Marius S. 28.‘ Zumpt S. 199 a. 455 drücktsich unbestimmt so aus: Burgundiones, antea in Helvetiae et Sabaudi* emontibus habitantes, sedes in proxima parte Galliae capiunt.gleicht man, was er a. 471 und am Schlüsse S. 203 sagt, so dürfte aucher die Viennensis gemeint haben.
5) Duvernoy zu Gollut col. 1728 lässt die Burgundionen im J- 456>infolge der Niederlage Attilas (451) und der Ermordung des Aetius (4* )sich im Sequanischen festset.zen, wogegen Gollut die Occupation schon in “J. 406 setzt.
6) Walther bei Rickly a. O, S. 28 f.