Band 
Erster Band.
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der Provincialen und so auch dem Steuerdrücke zu wehren,frischte ebenderselbe das wohlthätige Institut der Defensorenwieder auf * 1 . Man erinnere sich ferner daran, dass die Decu-rionen (Senatoren) sowmhl die verhassten Werkzeuge derErpressung, als auch hauptsächlich deren bedauernswertheOpfer waren (S. 261 ), wie dennMaiorian ein Gesetz namentlichauch zu ihren Gunsten erliess 2 . So wird man es begreiflichfinden, dass der Senatorenstand schon aus diesem Grundeden Gedanken einer mit den Burgundionen einzugehendenLandtheilung fassen und ausführen konnte: er wälzte dadurcheinerseits die eigene Steuerlast und die Verpflichtung, dieLandessteuern heizutreiben, von sich ab; anderseits verbliebihm immerhin ein Theil seiner Ländereien, wie viel und unterwelchen Bedingungen, ist weiterhin zu untersuchen 3 .

Ein weiterer Beweggrund zur Landtheilung war dasBedürfniss des Landesschutzes sowohl nach Innen als nachAussen. Wir haben schon gesehen, dass der römische Steuer-druck und der daherige Sothstand der niederen Volksclassendie Bagaudenaufstände hervorriefen, und dass besonders gegen

Worte: ut provinciales nostros, quos immunes a reliquis feeimus, devotosin posterum . . faciamus.

1) Siehe das Gesetz De defensoribus civitatum in Legg. Novell. Lik-IV Tit. V a. 0. S. 153 f., wo die Worte hervorzuheben: qui per iniuriawcompulsorum (der Steuereintreiber; vgl. Baudi di Vesme § 86) ruraleshabitationes et solitudines expetunt; vgl. Troya I, 3. 1243 u. WietersheimIV. 412 f. Ueber die städtischen Defensoren S. 261 f.

2) Novell. Maior. Tit. I; vgl. Dubos I, 13 T. I. 197 f., Troya I, 3 -1242 und Kortüm S. 491 N. 1222.

3) Schon St. Julien S. 167. 232 f. und Du Chesne AFr. I. 738 nehmenan, dass die Gallo-Römer, um sich der römischen Bedrückung zu entziehen,die Burgundionen nothgedrungen zu Hülfe gerufen, und jene auf dieseWeise feste Sitze in Gallien erlangt hätten. Nur setzen sie, wahrscheinfiel 1verleitet durch Fredegars Anachronismus, die Ankunft der Burgundionenschon in den Anfang der Völkerwanderung und dehnen die Annahme ohneGrund auch auf die Franken aus. St. Julien macht überdies beide Völkerzu ursprünglichen Galliern. Dass die römische Bedrückung Galliens derdortigen Herrschaft der Burgundionen Vorschub geleistet habe, nim® 1 *auch Dubos II, 12 T. II. 55 an, der jedoch irrt, indem er dies auch a®^Westgothen und Franken ausdehnt und die Burgundionen gleich anfangfiel 1eine, wenn auch massige, Steuer erheben lässt.