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Petrus, den Magister scriniorum Maiorians, Verhandlungengepflogen, und es mussten dieselben nach Stellung von Geiselndie Stadt räumen 1 ; dagegen musste diese, zum TJnterpfände
1) Ueber Petrus s. Sidonius Carra. V. 564-571; über seine TransactionVs. 572-73: (hie nuper) obside pereepto, nostrae de moenibus urbis j vi-sceribus miseris insertum depulit hostem. Vgl. Sirmond Not. S. 209, deraus Vs. 572 f. richtig entnimmt, dass die Lugdunenser, da sie Maiorianals Kaiser nicht anerkannten, von ihm durch Waffengewalt unterworfenund zur Uebergabe gezwungen worden seien; nur übersieht er die Mit-unterwerfung der Burgundionen und missdeutet, wie auch in Not. S. 165,die angeführten Worte, wie wenn die vom Kaiser nach Einnahme derStadt in dieselbe gelegte römische Besatzung auf Petrus’ Verwendunggegen Hinnahme von Geiseln entfernt worden sei. Als hostis konnte aberSidonius, gegenüber dem Kaiser, die römische Besatzung unmöglich be-zeichnen; dass dagegen Sidonius die Burgundionen als feindliche Ein-dringlinge (visceribus miseris insertus hostis) bezeichnet, nachdem dieStadt dieselben als schützende Gäste (patroni, hospites) aufgenommen undmit ihnen gemeine Sache gegen das Keich gemacht hatte, darf nicht be-fremden bei der Charakterlosigkeit des Mannes, der, nachdem Avitus, seinSchwiegervater, durch Maiorians Mitwirkung Thron und Leben verlorenhatte, diesen in dem mehrerwähnten Panegyricus feierte. Bass Maiorianden Burgundionen Lyon wieder genommen habe, sehliesst schon ValesiusUfr. IV. 196 aus ihrer Gebietserweiterung hei Marius a. 456; nur sprichter irrig von einer vorherigen Eroberung der Stadt durch dieselben. Ohnediesen Irrthum nehmen Eauriel I. 272, Gingins S. 213, WurstembergerI- 170 N. 8, Derichsweiler S. 43 und Chaix I. 107 die Vertreibung derBurgundionen aus Lyon an. Ihre Bezwingung durch Maiorian nimmtZumpt a. 458 im Allgemeinen an; s. oben. Andere beziehen den hostisbei Sidonius a. 0. auf die gens effera im Vs. 567, diese auf die imVs. 562 erwähnten Getae, d. h. die Westgothen, welche im Vs. 563 alsPellitus hostis erscheinen, und lassen das von ihnen vorher besetzte Lyondurch Maiorian wieder erobert werden; so z. B. Savaro zu Sidonius aa.00. s. 72 N. 674. 675 und zu Epist. IX, 13 S. 577, Garzon zu Idatius242 f. (nach Sigonius XIV. 522) und Binding I. 62. Mit Bezug aufSidonius lässt Sigonius a. 0. Theoderich im J. 459 alles Land bis zurBhone nebst Lyon unterwerfen , Maiorian aber im J. 360 die Westgothenans Lyon und dem wieder eroberten Lande vertreiben. Sollte aber beider gens effera im Vs. 567 an die Getae im VS. 562 zu denken sein (wiewohl'Vs. 558-563 eine andere Person, als den Vs. 564-573 besungenen Petrus,betreffen), so zwingt doch Nichts, jenen hostis ebenfalls auf die Getaezu beziehen, da man vom Poeten historische Präcision nicht verlangendarf. Nach Wietersheim IV. 414 wäre das von den Westgothen besetzteByon der Sitz der Unzufriedenen gewesen, zu welchen Sidonius als Schwie-