Burgundionenkönig Gundeuch gewesen (S. 457) 1 . Nachgeradeerscheinen denn auch die Burgundionen als Schutztruppenui Lyon, wobei sich zugleich eine den städtischen Verhält-nissen angepasste Anwendung der Hospitalitas und eine da-herige Vertheilung der Einquartierungslast ergibt 2 .
Aus dem Umstande, dass Sidonius im J. 467 vom Kaiser-knthemius aus Lyon nach Rom berufen wurde und im J. 468die Präfectur der Stadt bekleidete 3 , hat man folgern wollen,Byon sei damals noch unter kaiserlicher Gewalt gestanden,also dieser seit 458 verblieben 4 . Hierbei wird gänzlich ver-kannt, dass die Burgundionenkönige die römische Oberhoheitkis zum Ende des Westreiches anerkannten und ihrerseitssogar römische Würdenträger waren, wie wir denn Chilperich I
Magister militum noch im J. 474 die römische Ober-herrlichkeit werden anerkennen sehen 5 .
Hatte ein Maiorianus es nicht vermocht, dasjenige rück-gängig zu machen, was im Betreff der Landtheilung in derBugdunensis I geschehen war, so konnte dies seinen kraft-uud machtlosen Nachfolgern Severus (461-65), Anthemius(467-72) u. s. w. um so weniger einfallen, da sie genug zuthun hatten, um sich nur in Italien zu behaupten, und sichzufrieden geben mussten, wenn ihre Oberhoheit auswärts formellVerkannt wurde. Mussten sie es doch sogar geschehen lassen,^■ a ss aus den gleichen Ursachen und in den gleichen Verhält-nissen, wie in der Lugdunensis I, die Macht der Burgundionenniehr und mehr um sich griff, wie es sich bald zeigen wird,-kogidius aber, Maiorians gefeierter Feldherr in Gallien( 8 - 463), war seit dem Tode dieses seines Freundes mit Rome utzweit und würde eher den Kaiser Severus und Ricimer,
1) Nach Obigem fallen die Bedenken weg, welche Belloguet S. 1611111 Betreff der Homilienstelle äussert: dieselbe lasse drei Dinge, das Wo,^ann und Wer, zu errathen übrig.
2) Sidon. Carm. XII; vgl. S. 125 N. 3 u. S. 449 N. 2. Das Gedichtkillt in e ; ne 2 e it, da Sidonius noch zu Lyon lebte, zwar nicht in die letztet * es Kaisers Maiorian, wie Sirmond glaubt, aber doch in die nächste Folgezeit.
3) Sidonius Epist. I, 5. 9; vgl. Sirmond Not. S. 19. 34.
4) Belloguet S. 166.
3) Siehe unten Cap. XI. am Schlüsse.