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Dass die Burgundionen damals noch Gundeuch zumKönige hatten 1 , ist zweifelhaft (wir werden bald nachherChilperich, seinen Bruder, allein als König erwähnt finden);dass sie schon im Besitze des Sequanischen waren 2 , werdenverneinen. Dagegen erhellt aus dem von Sidonius mit-Setheilten Plane des Arvandus, dass die damalige Machtstellung^ er Durgundionen bereits bedeutend und der westgothischenebenbürtig war 3 .
Das Gleiche ergibt sich aus der Stellung, welche dieUr gundionen im Verlaufe des westgothisch-römischen Krieges® Gallien einnahmen, der im J. 470 begann und erst im; 475 endigte. Nach vorgängigen Uebergriffen auf die^mischen Theile Hispaniens (469) 4 trat nemlich im J. 470er Westgothenkönig Eurich, die Zerrüttung des WestreichesNutzend, auch in Gallien in offenen Krieg wider Anthemius,er in Erneuerung des bundesbrüchigen Versuches, den^eoderich II in den Jahren 457 und 462-63 gemacht hatte,le Grenzen der Aquitania II, welche die Westgothen im J. 419neljs t einem Theile der Novempopulana und der Narbonensis IZum Wohnsitze angewiesen erhalten hatten, durchbrach und
1Y. 424 (betrachtet Arvandus als geheimes Werkzeug derri guen Bicimers wider Anthemius), Binding I. 68 £., besonders Chaix I.seif Hille S. 17 befolgt noch das falsche Datum und die Miss-
re ibung Arabundus bei Cassiodor.
j l ) Wie Sirmond zu Sidonius Ep. I, 7 Not. S. 27 und Dubos III, 10I 347 meinen.
2 ) Wie Sirmond a. 0. ebenfalls glaubt.a 3 ) Rhenanus I. 109 und Binding I. 68. 76. — Wie Gingins die vor-
j “hrte Stelle des Sidonius missbraucht, ist oben S. 434 N. gezeigt; Troya
tat e ^enkt irrig an eine von Gallien mit den Burgundionen als Föde-5 ', e >nzugehende Landtheilung (er setzt zu jure gentium erklärend hinzu:die COrtle °°nfederati); Wurstemberger I. 170 N. 9 missdeutet die Stelle,sie Cr aUS SMonius Ep. I, 9 falsch eitiert, in anderer Weise: er beziehtC ' ne an £ e bli c h von Anthemius im J. 469 mit den Burgundionenden °^ ene Unterhandlung. Hinwider datiert ebenders. I. 214 N. 6
G;„ ^ r ' e i des Sidonius I. 7 mit 460 und missdeutet ihn ähnlich wieln gins.
s. G 4) Pa 8i 467, Y, nach Isidor. Chron. Goth. um zwei Jahre zu früh;J. TZon Idatius a. 469 S. 121 N. 1, S. 263. Binding I. 96: im> mit Berufung auf Jordanis c. 56 (?)-«ahu r>
} beschichte d. Bnrgundionen. 31